Betreff
Antrag des Fördervereins Würm auf finanzielle Unterstützung zu den Betriebskosten der Bürgerhalle Würm
Vorlage
1025/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird abgelehnt.


Sachverhalt:

 

Der Förderverein der Ortsvereine Würm e.V. hat mit Schreiben vom 02.07.2017 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu den Betriebskosten der Bürgerhalle Würm gestellt.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Im Wesentlichen wird darum gebeten, entweder einmalig die Verbindlichkeiten eines Investitionskredites gegenüber verschiedenen Bankinstituten in Höhe von 84.718 € zu übernehmen oder einen jährlichen Zuschuss zu den Reinigungskosten in Höhe von 6.000 € zu gewähren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Zuschussantrag abzulehnen. Dazu im Einzelnen:

 

1.)   Dem Antrag ist eine Übersicht der laufenden Kosten beigefügt. Gänzlich unerwähnt bleiben seitens des Fördervereins jedoch die laufenden Erträge. Aus dem Antrag ist nicht ersichtlich, welche Mieterträge der Verein aus der Verpachtung der Halle erzielt. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, welche Erträge aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage erzielt werden.

 

Auf Nachfrage wurde der Verwaltung hierzu eine Summen-Saldenliste des Vereins für die Jahre 2015-2017 zur Verfügung gestellt. Demnach betrugen die Erträge 2015 26.107,09 € und 2016 25.219,85 €.

 

Die Aufwendungen inkl. Zinsaufwendungen betrugen 2015 19.060,83 € und 2016 15.465,69 €.

 

Demnach hat der Verein im Jahr 2015 einen Gewinn von 7.046,26 € und 2016 einen Gewinn in Höhe von 9.754,16 € erwirtschaftet.

 

Der Verein verfügte am Jahresende 2015 über Finanzmittel bzw. Forderungen in Höhe von 18.614,71 €, am Jahresende 2016 sogar über Finanzmittel bzw. Forderungen in Höhe von 22.159,67 €

 

Eine Zuschussbedürftigkeit liegt daher aus Sicht der Verwaltung nicht vor.

 

2.)   In der Übersicht der Kosten wird angegeben, dass lediglich 100.000 € an städtischen Mitteln in den Bau der Bürgerhalle geflossen seien. Richtig ist vielmehr, dass die Stadt einen Barzuschuss in Höhe von 300.000 € zur Verfügung gestellt hat. Die Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes sind der Stadt und nicht unmittelbar dem Förderverein zugeflossen. Es lag daher auch im Ermessen der Stadt, 200.000 € aus dem Konjunkturpaket des Bundes für genau dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Die Mittel hätten auch anderweitig, z.B. für Schulen, verwendet werden können.

 

3.)   Im Antrag wird ausgeführt, dass man in den vergangenen Jahren sogar Sondertilgungen zur Rückzahlung der Darlehen in Höhe von 10.000,00 € leisten konnte. Gleichzeitig habe man aber ein neues Darlehen zur Erneuerung der Bestuhlung in Höhe von 19.000 € aufnehmen müssen. Hier stellt sich die Frage, warum der Verein in den wirtschaftlich guten Jahren keine Rücklagen geschaffen und stattdessen über die ordentliche Tilgung hinaus Sondertilgungen geleistet hat. Jedenfalls legt dies aber den Schluss nahe, dass die Halle grundsätzlich auch ohne weitere städtische Zuschüsse betrieben werden kann.

 

4.)   Unerwähnt bleibt im Antrag die Alternative, Reinigungskosten auf die Mieter umzulegen oder die Reinigung der Halle dem jeweiligen Mieter zu übertragen. Es erscheint nicht gerechtfertigt,  mit städtischen Zuschüssen auch Reinigungsbedarfe, die aufgrund der Vermietung der Halle zu privaten Zwecken entstehen, zu finanzieren. Hier wäre es angebrachter, die Miete für solche Veranstaltungen zu erhöhen oder die Reinigungspflicht auf den jeweiligen Nutzer zu übertragen.

 

5.)   Auch im zukünftigen Bürgerhaus in Bauchem trägt der dortige Förderverein alle laufenden Kosten der Gebäudebewirtschaftung wie z.B. Reinigung, Energiekosten, Versicherungskosten etc.

 

6.)   Die bisher praktizierte Vorgehensweise und Kostenaufteilung in Würm entspricht der damals geschlossenen Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Förderverein. Die im Antrag genannte Bürgschaft von vier Privatpersonen besteht nicht gegenüber der Stadt, sondern gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut. Dies war den handelnden Personen von Beginn an bewusst. Das Gesamtkostenvolumen der Bürgerhalle in Würm war mit rund 610.000 € deutlich größer als das des noch zu errichtenden Bürgerhauses in Bauchem mit rund 375.000 €.

 

7.)   Der Antrag umfasst auch die Übernahme der Verbindlichkeiten eines Darlehens zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage mit einer Restschuld von 17.042 €. Üblicherweise übersteigen die Erträge aus dem Stromverkauf einer Photovoltaikanlage den Zinsaufwand des entsprechenden Darlehens. Es ist nicht plausibel, warum die Stadt diese Verbindlichkeiten übernehmen sollte, obschon die Erträge aus dem Stromverkauf weiterhin dem Förderverein zufließen.

 


Finanzierung:

 

Es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.