Beschlussvorschlag:
Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird der Vorlage entsprechend abgewogen.
Die Flächennutzungsplanänderung wird einschließlich ihrer Begründung verabschiedet.
Sachverhalt:
Der Entwurf der 70. Flächennutzungsplanänderung wurde am 05.04.2017 zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Die Beteiligungsverfahren wurden zwischenzeitlich durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der nachfolgenden Abwägung zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen. Gleichzeitig werden die im vorherigen Verfahrensschritt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen nochmals mit aufgegriffen, sodass final über alle im Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen werden kann.
Das Bauleitplanverfahren zur Flächennutzungsplanänderung kann somit abgeschlossen werden.
Eine komplette Ausfertigung der Verfahrensunterlagen wurde vorab in Papierform den Fraktionsvorsitzenden zugeschickt.