Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Geilenkirchen Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Lindern, südlich der Pastor-Pauli-Straße, zwischen dem Baugebiet "Bolleber" und der Linnicher Straße
- Beratung und Abwägung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung
Vorlage
1038/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Vorlage abgewogen.

Der Bebauungsplan Nr. 112 wird einschließlich seiner Begründung als Satzung verabschiedet.


 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB verabschiedet. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Der beigefügte Abwägungsvorschlag fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen und enthält gleichzeitig eine Stellungnahme der Verwaltung sowie einen Beschlussvorschlag. Gleichzeitig werden die im vorherigen Verfahrensschritt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen nochmals mit aufgegriffen.

Nunmehr kann final über alle im Laufe des Verfahrens vorgetragenen Anregungen und Bedenken abgewogen werden und der Bebauungsplan Nr. 112 als Satzung verabschiedet werden.

 

Das Bauleitplanverfahren könnte damit abgeschlossen werden.