Betreff
Bebauungsplan Nr. 113 der Stadt Geilenkirchen, Geltungsbereich: Fläche in Hünshoven, östlich des Flussviertels und westlich des Pater-Briers-Wegs - Beratung und Abwägung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung
Vorlage
1056/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Vorlage abgewogen. Der Bebauungsplan Nr. 113 wird einschließlich seiner Begründung als Satzung verabschiedet.


 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB verabschiedet. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Der beigefügte Abwägungsvorschlag fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen und enthält gleichzeitig auch eine Stellungnahme der Verwaltung sowie einen Beschlussvorschlag. Darüber hinaus werden die im vorherigen Verfahrensschritt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen nochmals mit aufgegriffen.

Nunmehr kann final über alle im Laufe des Verfahrens vorgetragenen Anregungen und Bedenken abgewogen werden und der Bebauungsplan Nr. 113 als Satzung verabschiedet werden.

 

Die Beratungsfolge zum Bauleitplanverfahren würde hiermit ihren Abschluss finden.