Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
der Förderung der Sach- und Personalausgaben durch das BMUB wird die
Durchführung eines Programms zur Einführung von Energiesparmodellen an den
städtischen Schulen über einen Zeitraum von 4 Jahren beschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung des Vorhabens zu stellen
und einzureichen.
Sachverhalt:
Bildungsmaßnahmen an Schulen zum
Thema Energie- und Klimaschutz sind besonders nachhaltig, denn Sie tragen nicht
nur unmittelbar dazu bei, den Energiebedarf des Schulbetriebs zu reduzieren.
Durch das Vermitteln von entsprechendem Fachwissen, wird den Schülern außerdem
die Notwendigkeit für ein klimafreundliches Verhalten verdeutlicht. Hierdurch
können nachweislich höhere und länger anhaltende Einsparerfolge erzielt werden
als im Fall der bloßen Vorgabe von Verhaltensweisen. Innerhalb der Gesellschaft
stellen Schülerinnen und Schüler außerdem wichtige Wissensmultiplikatoren dar,
die das erworbene Wissen beispielsweise an Eltern, Geschwister und Freunde weitergeben. Die
Nutzung dieses Einsparpotenzials an Schulen wird innerhalb des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes ausdrücklich empfohlen. Zur Umsetzung bietet sich laut
Klimaschutzkonzept die Einführung von Energiesparmodellen an. Die Einführung
solcher Modelle wird vom Bundesministerium für Natur, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) über einen Zeitraum von 4 Jahren finanziell erheblich gefördert. Für die
Stellung eines Förderantrags ist ein Beschluss des Rates für die Durchführung
der Einführung von Energiesparmodellen an den Schulen erforderlich.
1.
Energiesparmodelle
Unter einem Energiesparmodell im
Sinne der erwähnten Fördermaßnahme des BMUB ist die Umsetzung eines Bündels
mehrerer Maßnahmen zu verstehen, die auf unterschiedliche Weise dazu beitragen,
den Energiebedarf an den Bildungseinrichtungen zu reduzieren und sich dabei
gegenseitig ergänzen und verstärken. Die Energiesparmodelle können individuell auf die einzelnen
Bildungseinrichtungen ausgerichtet werden, müssen aber immer folgende Maßnahmen
beinhalten:
-
Einführung
eines finanziellen Anreizsystems, das die Nutzer des Schulgebäudes dazu
veranlasst, durch das eigene Verhalten zu einer Reduzierung des Energiebedarfs
des Schulbetriebs beizutragen.
-
Durchführung
von flankierenden wissensvermittelnden Maßnahmen die darauf abzielen, den unterschiedlichen Nutzern (Schülern,
Hausmeistern, …) den bewussten und nachhaltigen Umgang mit begrenzten
natürlichen Ressourcen nahezubringen.
-
Einführung
eines Energiecontrollings, also eine Erfassung und Auswertung des Bedarfs an
Strom und Wärmeenergie.
Im Vergleich zu Einzelmaßnahmen
ermöglicht die Einführung eines Energiesparmodells somit eine systematische
Vorgehensweise über einen Zeitraum von mehreren Jahren, die nicht nur auf die
Schüler sondern auch auf das Schulpersonal ausgerichtet ist.
Innerhalb des 4 – jährigen Förderzeitraumes
sollen die einzelnen Bildungseinrichtungen in die Lage versetzt werden, die
Fortführung des Klimaschutzmodells eigenständig vorzunehmen.
2.
Förderung der Einführung von Energiesparmodellen
Die Einführung von
Energiesparmodellen wird vom BMUB über einen Zeitraum von 4 Jahren mit einer
Förderquote von bis zu 65% finanziell unterstützt[1]. Finanziell gefördert werden Sachausgaben und Ausgaben für Personal sowie die
Beauftragung fachkundiger externer Dienstleister und die Durchführung von
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit.
Innerhalb der ersten 18 Monate nach
Beginn des Bewilligungszeitraumes kann zusätzlich einmalig die Förderung eines
sogenannten Starterpaketes beantragt werden. Mit Hilfe dieses Starterpaketes
kann die pädagogische Arbeit in den Schulen gezielt unterstützt und Ausgaben
für geringinvestive Energieeinsparmaßnahmen vorgenommen werden. Denkbar sind
beispielsweise die Beschaffung von Bastelmaterial, audiovisuellem
Bildungsmaterial, Strommessgeräten, Solarkochern sowie von Dichtungsmaterial
(für Türen, …) und einzelnen Thermostatventilen. Investitionen im Sinne des
Starterpaketes werden mit bis zu 50% bezuschusst, sofern sich der Gesamtwert
der Investitionen auf mindestens 10.000 € beläuft.
3.
Energiesparmodellen an den städtischen Schulen in Geilenkirchen
Viele Städte und Gemeinden in
Deutschland haben bereits mit finanzieller Unterstützung durch das BMUB
Energiesparmodelle eingeführt, im näheren Umkreis der Stadt Geilenkirchen
gehören beispielsweise die Stadt Aachen, die Städteregion Aachen und die Stadt
Düren dazu. Auch die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen schlägt vor, einen
Antrag auf Förderung der Einführung von Energiesparmodellen an Schulen zu
stellen. Die Umsetzung des Vorhabens soll soweit wie möglich von einem externen
Dienstleister begleitet werden.
Aufbauend auf Erfahrungsberichten von
anderen Kommunen und Beratungsgesprächen mit externen Dienstleistern wurden
bereits Überlegungen angestellt, wie die Energiesparmodelle für die Schulen in
Geilenkirchen aufgebaut sein könnten. Den aktuellen Stand der Überlegung
vermittelt Abbildung 1 (s. Anlage).
Zur Schaffung eines finanziellen
Anreizsystems gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, insbesondere ist dabei
zwischen Aktivitätsprämiensystemen und Beteiligungsprämiensystemen zu
unterscheiden. Im Fall der Beteiligungsprämiensysteme werden die Schulen an den
geleisteten Energieeinsparungen finanziell zu einem festgelegten Prozentsatz
beteiligt. Es hat sich in der Vergangenheit in anderen Kommunen gezeigt, dass
die tatsächlichen Energieeinsparungen nur mit sehr hohem Aufwand ausreichend
genau ermittelt werden können. Zudem werden bei einem solchen Zuordnungssystem
die Schulen benachteiligt, die sich schon seit längerer Zeit um eine
Reduzierung ihres Energiebedarfs bemühen. Daher soll in das Model der Stadt
Geilenkirchen ein kombiniertes Bonussystem integriert werden. Bei der Zuordnung
der Bonuszahlungen soll neben den erreichten Energieeinsparungen (sofern
ermittelbar) auch die Projektaktivität der jeweiligen Bildungseinrichtungen
berücksichtigt werden.
Es haben bereits Gespräche mit
verschiedenen Schulen stattgefunden und es wurde dabei seitens der Schulen ein
Grundinteresse an einem solchen Projekt signalisiert.
Die Bearbeitungsdauer eines
Förderantrags durch den Fördermittelgeber beträgt bis zu 6 Monate. Mit der
Umsetzung des Vorhabens kann daher voraussichtlich ab Mitte 2018 begonnen
werden.
4.
Kosten und Einsparungspotenzial
Bei der Durchführung des 4-jährigen
Programms werden ungefähr folgende Kosten durch die Beauftragung eines externen
Dienstleisters anfallen:
Bruttokosten [€] (geschätzt) |
||||
|
Jahr
1 |
Jahr
2 |
Jahr
3 |
Jahr
4 |
Eigenanteil
|
15.800 |
13.600 |
12.700 |
12.700 |
Förderanteil |
29.300 |
25.200 |
23.600 |
23.600 |
gesamt |
45.100 |
38.800 |
36.300 |
36.300 |
Diese
Kostenaufstellung basiert auf der Annahme, dass alle 6 städtischen Grundschulen
sowie die Realschule und die Anita – Lichtenstein – Gesamtschule teilnehmen
werden. Den Schulen im Stadtgebiet, die sich in privater Trägerschaft befinden
oder dem Kreis Heinsberg angehören, soll die Möglichkeit zur Teilnahme
angeboten werden. Die aus einer Teilnahme dieser Schulen resultierende Zunahme
des zu tragenden Eigenanteils in Höhe von ungefähr 2.300 € pro Schule ist aber von den diesen nicht – städtischen
Schulen zu übernehmen. Auf diese Wiese können weitere Schulen teilnehmen, ohne
dass sich dadurch die Gesamtkosten für die Stadt Geilenkirchen erhöhen.
Erfahrungen aus bereits durchgeführten Projekten in anderen Kommunen
haben gezeigt, dass durch die Einführung von Energiesparmodellen eine
Reduzierung der Energiekosten um 10% in der Regel erreicht wird. Häufig werden
sogar größere Einsparungsraten erzielt. Geht an den städtischen Schulen in
Geilenkirchen der Energiebedarf um 5% zurück, so entspricht dies nach
einer groben Schätzung einer jährlichen Einsparung in Höhe von 20.000 €. Somit
ist der zu leistende jährliche Eigenanteil geringer als die Einsparungen.
Für die
Auszahlungen von Bonuszahlungen sollen jährlich maximal 12.000,00 € zur
Verfügung gestellt werden.
[1] Das entsprechende Förderprogramm nennt sich „Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.
Finanzierung:
Die
gesamten Projektkosten (vgl. Abschnitt 5) sowie die Kosten für das Starterpaket
und die Ausschüttung von Bonuszahlungen an die Schulen in Höhe von maximal 12.000 € jährlich werden
ab dem Jahr 2018 über vier Jahre bis einschließlich 2022 im Haushalt
bereitgestellt.