Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung der folgenden Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Geilenkirchen: Einführung von Energiesparmodellen in den städtischen Schulen
Vorlage
1067/2017
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Förderung der Sach- und Personalausgaben durch das BMUB wird die Durchführung eines Programms zur Einführung von Energiesparmodellen an den städtischen Schulen über einen Zeitraum von 4 Jahren beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung des Vorhabens zu stellen und einzureichen.


Sachverhalt:

 

Bildungsmaßnahmen an Schulen zum Thema Energie- und Klimaschutz sind besonders nachhaltig, denn Sie tragen nicht nur unmittelbar dazu bei, den Energiebedarf des Schulbetriebs zu reduzieren. Durch das Vermitteln von entsprechendem Fachwissen, wird den Schülern außerdem die Notwendigkeit für ein klimafreundliches Verhalten verdeutlicht. Hierdurch können nachweislich höhere und länger anhaltende Einsparerfolge erzielt werden als im Fall der bloßen Vorgabe von Verhaltensweisen. Innerhalb der Gesellschaft stellen Schülerinnen und Schüler außerdem wichtige Wissensmultiplikatoren dar, die das erworbene Wissen beispielsweise an Eltern,  Geschwister und Freunde weitergeben. Die Nutzung dieses Einsparpotenzials an Schulen wird innerhalb des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ausdrücklich empfohlen. Zur Umsetzung bietet sich laut Klimaschutzkonzept die Einführung von Energiesparmodellen an. Die Einführung solcher Modelle wird vom Bundesministerium für Natur, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über einen Zeitraum von 4 Jahren finanziell erheblich gefördert. Für die Stellung eines Förderantrags ist ein Beschluss des Rates für die Durchführung der Einführung von Energiesparmodellen an den Schulen erforderlich.

 

1.   Energiesparmodelle

Unter einem Energiesparmodell im Sinne der erwähnten Fördermaßnahme des BMUB ist die Umsetzung eines Bündels mehrerer Maßnahmen zu verstehen, die auf unterschiedliche Weise dazu beitragen, den Energiebedarf an den Bildungseinrichtungen zu reduzieren und sich dabei gegenseitig ergänzen und verstärken. Die Energiesparmodelle können  individuell auf die einzelnen Bildungseinrichtungen ausgerichtet werden, müssen aber immer folgende Maßnahmen beinhalten:

 

-         Einführung eines finanziellen Anreizsystems, das die Nutzer des Schulgebäudes dazu veranlasst, durch das eigene Verhalten zu einer Reduzierung des Energiebedarfs des Schulbetriebs beizutragen.

-         Durchführung von flankierenden wissensvermittelnden Maßnahmen die darauf abzielen, den  unterschiedlichen Nutzern (Schülern, Hausmeistern, …) den bewussten und nachhaltigen Umgang mit begrenzten natürlichen Ressourcen nahezubringen.

-         Einführung eines Energiecontrollings, also eine Erfassung und Auswertung des Bedarfs an Strom und Wärmeenergie.

 

Im Vergleich zu Einzelmaßnahmen ermöglicht die Einführung eines Energiesparmodells somit eine systematische Vorgehensweise über einen Zeitraum von mehreren Jahren, die nicht nur auf die Schüler sondern auch auf das Schulpersonal ausgerichtet ist.

 

Innerhalb des 4 – jährigen Förderzeitraumes sollen die einzelnen Bildungseinrichtungen in die Lage versetzt werden, die Fortführung des Klimaschutzmodells eigenständig vorzunehmen.

 

2.   Förderung der Einführung von Energiesparmodellen

Die Einführung von Energiesparmodellen wird vom BMUB über einen Zeitraum von 4 Jahren mit einer Förderquote von bis zu 65% finanziell unterstützt[1].  Finanziell gefördert werden Sachausgaben  und Ausgaben für Personal sowie die Beauftragung fachkundiger externer Dienstleister und die Durchführung von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit.

 

Innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraumes kann zusätzlich einmalig die Förderung eines sogenannten Starterpaketes beantragt werden. Mit Hilfe dieses Starterpaketes kann die pädagogische Arbeit in den Schulen gezielt unterstützt und Ausgaben für geringinvestive Energieeinsparmaßnahmen vorgenommen werden. Denkbar sind beispielsweise die Beschaffung von Bastelmaterial, audiovisuellem Bildungsmaterial, Strommessgeräten, Solarkochern sowie von Dichtungsmaterial (für Türen, …) und einzelnen Thermostatventilen. Investitionen im Sinne des Starterpaketes werden mit bis zu 50% bezuschusst, sofern sich der Gesamtwert der Investitionen auf mindestens 10.000 € beläuft.

 

3.   Energiesparmodellen an den städtischen Schulen in Geilenkirchen

Viele Städte und Gemeinden in Deutschland haben bereits mit finanzieller Unterstützung durch das BMUB Energiesparmodelle eingeführt, im näheren Umkreis der Stadt Geilenkirchen gehören beispielsweise die Stadt Aachen, die Städteregion Aachen und die Stadt Düren dazu. Auch die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen schlägt vor, einen Antrag auf Förderung der Einführung von Energiesparmodellen an Schulen zu stellen. Die Umsetzung des Vorhabens soll soweit wie möglich von einem externen Dienstleister begleitet werden.

 

Aufbauend auf Erfahrungsberichten von anderen Kommunen und Beratungsgesprächen mit externen Dienstleistern wurden bereits Überlegungen angestellt, wie die Energiesparmodelle für die Schulen in Geilenkirchen aufgebaut sein könnten. Den aktuellen Stand der Überlegung vermittelt Abbildung 1 (s. Anlage).

 

Zur Schaffung eines finanziellen Anreizsystems gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, insbesondere ist dabei zwischen Aktivitätsprämiensystemen und Beteiligungsprämiensystemen zu unterscheiden. Im Fall der Beteiligungsprämiensysteme werden die Schulen an den geleisteten Energieeinsparungen finanziell zu einem festgelegten Prozentsatz beteiligt. Es hat sich in der Vergangenheit in anderen Kommunen gezeigt, dass die tatsächlichen Energieeinsparungen nur mit sehr hohem Aufwand ausreichend genau ermittelt werden können. Zudem werden bei einem solchen Zuordnungssystem die Schulen benachteiligt, die sich schon seit längerer Zeit um eine Reduzierung ihres Energiebedarfs bemühen. Daher soll in das Model der Stadt Geilenkirchen ein kombiniertes Bonussystem integriert werden. Bei der Zuordnung der Bonuszahlungen soll neben den erreichten Energieeinsparungen (sofern ermittelbar) auch die Projektaktivität der jeweiligen Bildungseinrichtungen berücksichtigt werden.

 

Es haben bereits Gespräche mit verschiedenen Schulen stattgefunden und es wurde dabei seitens der Schulen ein Grundinteresse an einem solchen Projekt signalisiert.

 

Die Bearbeitungsdauer eines Förderantrags durch den Fördermittelgeber beträgt bis zu 6 Monate. Mit der Umsetzung des Vorhabens kann daher voraussichtlich ab Mitte 2018 begonnen werden.

 

4.      Kosten und Einsparungspotenzial

Bei der Durchführung des 4-jährigen Programms werden ungefähr folgende Kosten durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters anfallen:

 

Bruttokosten [€] (geschätzt)

 

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Jahr 4

Eigenanteil

15.800

13.600

12.700

12.700

Förderanteil

29.300

25.200

23.600

23.600

gesamt

45.100

38.800

36.300

36.300

 

Diese Kostenaufstellung basiert auf der Annahme, dass alle 6 städtischen Grundschulen sowie die Realschule und die Anita – Lichtenstein – Gesamtschule teilnehmen werden. Den Schulen im Stadtgebiet, die sich in privater Trägerschaft befinden oder dem Kreis Heinsberg angehören, soll die Möglichkeit zur Teilnahme angeboten werden. Die aus einer Teilnahme dieser Schulen resultierende Zunahme des zu tragenden Eigenanteils in Höhe von ungefähr 2.300 € pro Schule  ist aber von den diesen nicht – städtischen Schulen zu übernehmen. Auf diese Wiese können weitere Schulen teilnehmen, ohne dass sich dadurch die Gesamtkosten für die Stadt Geilenkirchen erhöhen.  

 

Erfahrungen aus bereits durchgeführten Projekten in anderen Kommunen haben gezeigt, dass durch die Einführung von Energiesparmodellen eine Reduzierung der Energiekosten um 10% in der Regel erreicht wird. Häufig werden sogar größere Einsparungsraten erzielt. Geht an den städtischen Schulen in Geilenkirchen der Energiebedarf um 5% zurück, so entspricht dies nach einer groben Schätzung einer jährlichen Einsparung in Höhe von 20.000 €. Somit ist der zu leistende jährliche Eigenanteil geringer als die Einsparungen.

 

Für die Auszahlungen von Bonuszahlungen sollen jährlich maximal 12.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.  



[1] Das entsprechende Förderprogramm nennt sich „Energiesparmodelle in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.


Finanzierung:

 

Die gesamten Projektkosten (vgl. Abschnitt 5) sowie die Kosten für das Starterpaket und die Ausschüttung von Bonuszahlungen an die Schulen  in Höhe von maximal 12.000 € jährlich werden ab dem Jahr 2018 über vier Jahre bis einschließlich 2022 im Haushalt bereitgestellt.