Betreff
Vorlage und Beratung für der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
296/2010
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 61a Landeswassergesetz sind alle unterirdische Abwasserleitungen in bestimmten Zeitabständen auf Dichtigkeit hin zu überprüfen. Dies hat für die Abwassergebühr zur Folge, dass sich die Kosten im Bereich „Kanalüberwachung und Unterhaltung“ ab 2011 deutlich erhöhen werden, da nicht nur der Hauptkanal sondern auch das Verbindungsstück vom Hauptkanal bis zu den Grundstücksgrenzen überprüft und gegebenenfalls saniert werden müssen.

 

Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2011 (siehe Anlage) ersichtlich, entstehen für die Regenwasser­beseitigung für 2011 gebührenfähige Kosten in Höhe von 2.373.830,87 € und für die Schmutzwasserbeseitigung gebührenfähige Kosten in Höhe von 3.930.061,46 €.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlich berücksichtigungsfähigen befestigten Flächen in 2011 ist die Regenwassergebühr von 0,70 €/m² um 0,06 € auf 0,76 €/m²  zu erhöhen.

 

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Frischwasserverbrauches in 2011 ist die Schmutzwassergebühr von 3,16 €/m³ um 0,08 € auf 3,24 €/m³  zu erhöhen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Regenwassergebühr mit 0,76 €/m² und die Schmutzwassergebühr mit 3,24 €/m³ festzusetzen.