Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese mit der Erstellung eines Mietvertragsentwurfes sowie mit der Erstellung eines Entwurfs für eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung für das Sportheim in Immendorf bis zur Ratssitzung am 20.02.2019.
Sachverhalt:
Der FC Rhenania Immendorf hat den Wunsch, ein Sportheim zu errichten. Es soll allen Abteilungen des Vereins zur Aufgabenerledigung und zur Pflege des Vereinslebens dienen.
Die Idee zum Bau eines Sportheims sei bereits vor rund 10 Jahren entstanden, jedoch seinerzeit aufgrund der Haushaltslage der Stadt nicht weiter verfolgt worden.
Diese Zeit habe der Verein dazu genutzt, Eigenkapital anzusparen und einen Planungsentwurf mit geringeren Kosten als seinerzeit veranschlagt, zu entwerfen.
Aus Sicht des Vereins, aber auch aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, die Bauarbeiten für das Sportheim mit dem Sportplatzneubau im Jahre 2019 zu verbinden. Das würde bedeuten, mit dem Bau 2019 beginnen zu können und rechtzeitig zum 110-jährigen Vereinsjubiläum im Jahr 2020 fertig zu stellen.
Der Verein kalkuliert mit Gesamtkosten von rund 180.000 €.
Im Übrigen wird auf den Antrag des Vereins vom 04.06.2018, der als Anlage beigefügt ist, verwiesen.
Eine konkrete Zuschusssumme wurde im Antrag nicht benannt. In Absprache mit dem Verein wurde der Antrag zunächst nicht weiter bearbeitet und die Verabschiedung der Entwurfsplanung für die Erneuerung des Sportplatzes abgewartet. Nachdem diese vor kurzem in den politischen Gremien verabschiedet wurde, fand am 24. Oktober ein Erörterungsgespräch mit dem Vereinsvorstand in der Verwaltung statt.
In diesem Erörterungsgespräch wurde folgendes Finanzierungskonzept für das Sportheim ausgearbeitet:
Kostenzusammenstellung nach DIN 276
Kostengruppe |
Bezeichnung |
Summe in € |
100 |
Grundstück |
0 (vorhanden) |
200 |
Herrichten und Erschließen |
0 (vorhanden) |
300 |
Bauwerk-Baukonstruktionen |
121.633,38 |
400 |
Bauwerk-technische Anlagen |
25.688,85 |
500 |
Außenanlagen |
7.878,00 |
600 |
Ausstattung |
10.000,00 |
700 |
Baunebenkosten |
15.000,00 |
|
Summe |
180.000,00 (gerundet) |
Finanzierungsübersicht
Position |
Ausgaben |
Einnahmen |
Herstellungskosten nach DIN 276 |
180.000,00 € |
|
Sachspende eines Unternehmers für den Dachstuhl |
|
30.000,00 € |
Eigenkapital des Vereins |
|
30.000,00 € |
Eigenleistung des Vereins |
|
10.000,00 € |
Spenden aus der Bevölkerung |
|
25.000,00 € (7.000,00 € bereits vorhanden, 12.000,00 € in Aussicht gestellt) |
Zuschuss der Stadt (Fehlbedarf) |
|
85.000,00 |
Summe |
180.000,00 € |
180.000,00 € |
Um den Fehlbedarf für den Bau des Sportheims zu decken, wäre ein städtischer Zuschuss in Höhe von 85.000 € erforderlich.
Zur Prüfung der Angemessenheit dieser Zuschusshöhe sollte die Maßnahme mit anderen Baumaßnahmen für Sportheime verglichen werden. Als Vergleichsobjekte bieten sich die Sportheime in Teveren und Gillrath an.
Das Sportheim Teveren als auch das Sportheim Gillrath wurden jeweils mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 130.000 € realisiert. Im Unterschied zum nun geplanten Sportheim in Immendorf wurden in Teveren und Gillrath eine Umkleide und Dusche in das Sportheim integriert. In Immendorf soll die Umkleide in der Turnhalle der Grundschule erhalten bleiben. Da die Umkleide in der Turnhalle der Grundschule bei Sanierungsbedürftigkeit weitere Kosten verursachen würde, sollte die Angemessenheit des Zuschusses für den Neubau des Immendorfer Sportheims differenziert betrachtet werden.
Ausweislich der ebenfalls als Anlage beigefügten Vorplanung soll das Vereinsheim inkl. der überdachten Terrasse eine Fläche von 98,17 qm aufweisen. Hiervon entfallen 55,30 qm auf den mit „Vereinsheim“ überschriebenen Raum und 42,87 qm auf die übrigen Räume, ausmachend 43,7 %.
Da die Sportheime in Teveren und Gillrath kein „Vereinsheim“ beinhalteten, sollte zur besseren Vergleichbarkeit der dort gezahlte Zuschuss mit den o.g. 43,7 % multipliziert werden.
Unter Zugrundelegung dieses hilfsweisen Maßstabes erscheint ein „echter“ Zuschuss für das Sportheim in Immendorf in Höhe von 57.000 € angemessen. Ein darüber hinaus gehender Zuschuss zur Deckung des Fehlbetrages für das Bauvorhaben sollte durch den Verein in Form einer Miete refinanziert werden. Hierzu hat sich der Vereinsvorstand im Gespräch vom 24. Oktober einverstanden erklärt.
Städtischer Zuschuss „Auszahlung an den Verein“ |
85.000 € |
Davon „echter“ Zuschuss |
57.000 € |
Davon Refinanzierung über Miete |
28.000 € |
Um über einen Zeitraum von 10 Jahren eine Summe von 28.000 € bei einem Pachtzins von 0,5% zurückzuzahlen, ist eine monatliche Miete in Höhe von 240,00 € erforderlich. Die Bewirtschaftungskosten sowie kleinere Unterhaltungsarbeiten des Gebäudes gehen zu Lasten des Vereins. Als Vorbild für einen Mietvertrag könnte der seinerzeit geschlossene Mietvertrag für das Bürgerhaus in Bauchem dienen.
Aufgrund der erst vor kurzem verabschiedeten Entwurfsplanung für den Sportplatzneubau muss die Entwurfsplanung für das Sportheim auf die des Sportplatzneubaus angepasst werden. Daher ist eine Vorstellung der Entwurfsplanung für das Sportheim in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 27.11.2018 nicht möglich. Die Planung soll in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 29.01.2019 vorgestellt werden.
Sofern der Haupt- und Finanzausschuss dem u. g. Beschlussvorschlag zustimmt und der Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2019 der vorgelegten Entwurfsplanung zustimmt, könnte über den Gesamtantrag in der Sitzung des Rates am 20.02.2019 entschieden werden.