- Beratung und Abwägung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung
Beschlussvorschlag:
Über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Der Bebauungsplan Nr. 35, 2. Änderung wird einschließlich seiner Begründung als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35, 2. Änderung zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren wurde zwischenzeitlich durchgeführt.
Der beigefügte Abwägungsvorschlag fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen und enthält gleichzeitig eine Stellungnahme der Verwaltung sowie einen Beschlussvorschlag. Gleichzeitig werden die im vorherigen Verfahrensschritt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen nochmals mit aufgegriffen.
Nunmehr kann final über alle im Laufe des Verfahrens vorgetragenen Anregungen und Bedenken abgewogen werden und der Bebauungsplan Nr. 35 in Form seiner 2. Änderung als Satzung verabschiedet werden.
Das Bauleitplanverfahren könnte damit abgeschlossen werden.
Anlagen:
- Planurkunde
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Abwägungsvorschlag
- Während der Offenlage eingegangene Stellungnahmen