Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Erarbeitung eines innerstädtischen Parkraumkonzeptes
Vorlage
1699/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes für die Innenstadt und beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel dafür im Haushalt 2020 einzuplanen und die Leistungen 2020 entsprechend auszuschreiben.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 31.01.2019 wurde durch Herrn Ersten Beigeordneten Brunen die Parkraumsituation im Stadtkern thematisiert und anschließend beraten. Auf die Vorlage 1499/2019 und die entsprechende Sitzungsniederschrift wird verwiesen.

 

Der Ausschuss hat daraufhin beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Markterkundung zur Kostenermittlung für die Erstellung eines innerstädtischen Parkraumkonzeptes unter Berücksichtigung der Verkehrsströme in der Innenstadt durchzuführen.

 

Die Verwaltung hat sich zwischenzeitlich mit dem Thema beschäftigt und zusammengetragen, welche Schritte bzw. Maßnahmen im Rahmen der Erstellung eines solchen Parkraumkonzeptes erforderlich sind. Dazu wird die Verwaltung in der Sitzung berichten. Die Kosten für ein solches Konzept werden mit ca. 45.000,00 € veranschlagt.

 

Bereits 2005/2006 war ein Parkraum-Bewirtschaftungskonzept (s. Anl.) Bestandteil des für die Innenstadt entwickelten integrierten Handlungskonzeptes.

Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bezüglich der entgeltlichen Parkraumbewirtschaftung bislang nicht umgesetzt.

Aus Sicht der Verwaltung besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein neues Konzept zu ähnlichen Ergebnissen führt wie die, die 2006 dargestellt worden sind, da sich weder die rechtlichen noch die tatsächlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben.

 

Durch zusätzliche Parkflächen (269 Stellplätze im Parkhaus am Krankenhaus, 71 Stellplätze für die Passage in der Innenstadt und 303 Stellplätze für das Gelo-Carré) hat sich die Situation eher etwas entschärft.

 

Auf Grundlage der Informationen ist die Angelegenheit zu beraten und es ist zu entscheiden, ob ein solches Parkraumkonzept ausgeschrieben und beauftragt werden soll.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel wären im Haushalt 2020 zu veranschlagen.


Finanzierung:

Mittel wären im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen.


Anlagen:

 

1. Auszug Integriertes Handlungskonzept v. 26.06.2006

2. Darstellung Parkraumbewirtschaftungskonzept