Betreff
Ausbau der Maarstraße; Ergebnis der Einwohnerversammlungen zum Ausbau der "Maarstraße" in Lindern sowie Verabschiedung des Bauentwurfs und weiteres Vorgehen
Vorlage
1761/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Verabschiedung des Straßenbauentwurfs.

Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung der Maßnahmenausführung in 2020 beauftragt sofern die beabsichtige Änderung des KAG NRW in Kraft getreten ist.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 07.11.2018 die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Erneuerung der „Maarstraße“ in Lindern beschlossen. Nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.

 

Zur Einwohnerversammlung wurde die Planungsvariante präsentiert, die im Umwelt- und Bauausschuss am 09.10.2018 und Rat vorgestellt wurde.

In der Einwohnerversammlung am 20.11.2018 ist diese Planungsvariante und die Beitragsabrechnung nach dem KAG umfassend vorgestellt und erörtert worden.

 

Die Anlieger haben in der Einwohnerversammlung gegen den technischen Bauentwurf grundsätzlich keine Bedenken geäußert. Hier wurde lediglich seitens der Anwohner gewünscht, die Positionen der Pflanzbeete zu überarbeiten oder auf die eingeplanten zusätzlichen Grünbeete zu verzichten.

Deutliche Kritik äußerten die Anwohner allerdings gegen die Erhebung der KAG-Straßenbaubeiträge. Vielfach wurde gefordert, die Maßnahme bis zu einer neuen rechtlichen Regelung zu verschieben.

 

Die Niederschrift der Einwohnerversammlung ist der Einladung zur Ratssitzung als Anlage beigefügt.

 

Die Vorlage war bereits Gegenstand der Ratssitzung am 12.12.2018. Auf die Vorlage 1431/2018 wird verwiesen. Die Ausbaumaßnahme wurde seinerzeit jedoch bis zur Änderung/möglichen Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) hinausgeschoben.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass der § 8 KAG als solcher beibehalten werden soll. Es ist beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.01.2020 einen § 8a ins KAG NRW einzufügen, in dem folgende Regelungen getroffen werden:

 

a)     Aufstellung eines transparenten Straßen- und Wegekonzeptes

b)     Einführung einer verpflichtenden Einwohnerversammlung

c)      Vermeidung einer wirtschaftlichen Überforderung durch Ratenzahlungsmöglichkeiten

d)     Einführung einer Eckgrundstücksermäßigung

e)     Entlastung der Eigentümer über ein landeseigenes Förderprogramm

 

Der Gesetzentwurf ist der Vorlage 1754/2019 als Anlage beigefügt.

 

Nach dem Entwurf des Förderprogramms erfolgt die Förderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 50% des von den Beitragspflichtigen zu zahlenden umlagefähigen Aufwandes, d. h. es werden insgesamt nur 50% des umlagefähigen Aufwandes auf die Anlieger verteilt. Somit halbiert sich künftig die Beitragsbelastung für die einzelnen Anlieger.

Für die beitragspflichtigen Eigentümer bedeutete dies, dass die in der Einwohnerversammlung vorgestellte, überschlägig ermittelte Beitragsbelastung von ca. 12,00 – 14,00 €/m² anrechenbarer Fläche auf 6,00 – 7,00 €/m² sinken wird.

 

Der Vorentwurf der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge ist ebenfalls der Vorlage 1754/2019 als Anlage beigefügt.

Da der umlagefähige Aufwand einer Maßnahme nach Ziffer 4. des Entwurfs der Förderrichtlinie gefördert werden kann, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Baumaßnahme vom Rat ab dem 01.01.2018 beschlossen wurde, wäre der Ausbau der Maarstraße von den vorgenannten Regelungen erfasst.

 

Die Änderung des KAG NRW ist zum 01.01.2020 vorgesehen. Damit wären die geänderten Vorschriften auf die Maßnahme ebenfalls anwendbar.

 

Die Verwaltung würde die Ausbauarbeiten in der Maarstraße vorbehaltlich der Änderung des KAG NRW gerne Anfang 2020 ausschreiben. Dazu wäre der Straßenbauentwurf in der nach der Einwohnerversammlung am 20.11.2018 geänderten Fassung zu verabschieden.

 

Der Straßenbauentwurf wurde mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.