Betreff
74. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen, Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südwestlich und nördöstlich der Dürener Straße und nördlich der B 56, Erweiterung der Firma Pohlen
- Beratung und Abwägung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beratung und Abwägung über die während der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung über die 74. Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
1791/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangen Stellungnahmen während der Offenlage sowie der erneuten Offenlage wird gemäß beigefügtem Beschlussvorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen beschlossen.


 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 29.04.2020 (Vorlage 1871/2020) die erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfs der 74. Flächennutzungsplanänderung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die erneute Offenlage findet statt in der Zeit vom 11.05. bis zum 15.06.2020. Da dieser Zeitraum während der 39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung noch nicht beendet ist, wird in der Ausschusssitzung ein aktueller Sachstand der während der erneuten Offenlage eingegangen Stellungnahmen vorgestellt. Aufgrund der Erfahrungen im bisherigen Verlauf des Bauleitplanverfahrens sind weitere Stellungnahmen, die zu einer durchgreifenden Änderung des Plans führen könnten, nicht zu erwarten.

Um den Zeitplan der Bauleitplanung jedoch einhalten zu können und das Erweiterungsvorhaben der Firma Pohlen nicht zu verzögern, wird vorgeschlagen, dass in der heutigen Ausschusssitzung der momentane Sachstand erörtert und beschlossen wird. In der Ratssitzung am 24.06.2020 kann dann abschließend über das Verfahren entschieden werden. Sollten nach der heutigen Sitzung noch Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgegeben werden, werden diese mit der Einladung zur Ratssitzung noch zugestellt.

 

Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen kann nach erfolgter Abwägung beschlossen werden.

 

Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine Ausfertigung der Planunterlagen vorab in Papierform. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt.