Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
Vorlage
1838/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die überplanmäßige Auszahlung.

 


Sachverhalt:

 

 

Im Haushaltsjahr 2020 ist für das nachstehende Vorhaben die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung erforderlich:

 

 

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung der Maßnahme, Deckungsvorschlag

Ansätze

 bis 2020

überplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

 

 

06.365.01

 

 

091100

 

 

 

Tageseinrichtungen für Kinder in eigener Trägerschaft

 

Anlagen im Bau

 

Erweiterung der Kindertagesstätte Bauchem

 

Für den Erweiterungsbau der Kindertages-

stätte im Stadtteil Bauchem wurden bislang im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2019 und des Haushaltes 2020 folgende Auszahlungen veranschlagt:

 

Hochbauauszahlungen:          1.277.416 €

Vermögensgegenstände:             30.000 €

Insgesamt somit:                     1.307.416 €

 

Nach der vorliegenden aktualisierten Kostenfortschreibung des Architekten vom 27.02.2020 ist jetzt  für das Projekt von Gesamtauszahlungen in Höhe v. 1.600.000 € auszugehen.

 

Zur vollständigen Finanzierung der Maßnahme ist folglich die Bereitstellung einer überplanmäßige Leistung in Höhe von  292.584  € erforderlich.

 

Deckung

 

Die Deckung dieser Leistung erfolgt zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Auszahlungen entweder aus liquiden Mitteln oder  aus der Aufnahme eines zusätzlichen Investitionskredits.

 

 

 

 

 

 

 

 

1.307.416  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

292.584 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

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