Betreff
Antrag auf Mittel aus der Städtebauförderung für den Spielplatz West (Fliegerhorstsiedlung)
Vorlage
2022/2020
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Planungen für die Erneuerung und Umgestaltung des Spielplatzes im westlichen Bereich der Fliegerhorstsiedlung sowie die Kostenschätzung von 217.000 € werden zur Kenntnis genommen. Für die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Fliegerhorstsiedlung werden die erforderlichen Mittel aus der Städtebauförderung  für das Programmjahr 2021 beantragt.


Sachverhalt:

 

Für die Umsetzung des beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Fliegerhorstsiedlung Teveren (Vorlage 1112/2017) wurden bekanntermaßen Mittel aus der Städtebauförderung beantragt und auch bewilligt. Dies betrifft einerseits das Quartiersmanagement mit den begleitenden Maßnahmen sowie den neu entstehenden Quartiersplatz. Für das folgende Programmjahr werden nun die Mittel für den Spielplatz im westlichen Teil (Ecke Boelckestraße/Beckstraße) beantragt.

 

Aus den Rückmeldungen der Bewohner im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung für das Quartiersmanagement hat das Planungsbüro MWM.Gietemann einen ersten Entwurf mit einer Kostenschätzung als Grundlage für den Förderantrag erstellt. Eine weitere intensive Bürgerbeteiligung ist im Prozess vorgesehen. Ferner wird in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Geilenkirchen erörtert, inwieweit auch Barrierefreiheit bzw. inklusive Spielgeräte berücksichtigt werden können. Im Falle einer Bewilligung werden Entwurfs- und Ausführungsplanungen selbstverständlich in den zuständigen Ratsgremien vorgestellt und beschlossen. Die Durchführung soll bereits im kommenden Jahr erfolgen.

 

Die Kosten für die Neugestaltung belaufen sich incl. Grunderwerb (von der BIma) auf ca. 217.000 €. Die Förderquote beträgt 70 %, so dass im Idealfall eine Förderung in Höhe von 151.900 € bewilligt wird. Der Eigenanteil betrüge dann 65.100 €. Die entsprechenden Mittel werden für das kommende Haushaltsjahr bereitgestellt.