Betreff
Beratung zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die "Überörtliche Prüfung von Staatszuweisungen der Stadt Geilenkirchen im Jahr 2019"
Vorlage
2180/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen. Die hierzu ergangene Stellungnahme der Verwaltung wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 105 Abs. 3 GO NRW erstreckt sich die überörtliche Prüfung darauf, ob bei der Haushaltswirtschaft der Gemeinden sowie ihrer Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen eingehalten wurden sowie darauf, ob die zweckgebundenen Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet worden sind. Im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW hat die Bürgermeisterin den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Die Bürgermeisterin hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Rat über das Ergebnis seiner Beratung zu informieren.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen der überörtlichen Prüfung:

 

Die Stadt Geilenkirchen erhält auf Antrag Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen für außerunterrichtliche Betreuungsmaßnahmen in den städtischen Grundschulen und der städt. Realschule.

 

In dem Zeitraum 30.09.-02.10.2019 fand eine überörtliche Prüfung der bestimmungemäßen Verwendung von Staatszuweisungen für die Durchführung von Betreuungsmaßnahmen in den städt. Grundschulen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) statt. Gegenstand der Prüfung waren Zuweisungen für außerunterrichtliche Angebote offener Ganztagsgrundschulen (OGGS) sowie für die Betreuungsmaßnahmen "8-13 Uhr" und "13 Plus", wie sie an der Kath. Grundschule Immendorf angeboten werden.

 

Der abschließende Prüfbericht wurde Ende Januar 2020 vorgelegt und ist nach § 105 VII GO NRW durch den Stadtrat zu beschließen.

 

Zu dem Prüfergebnis wird von Seiten der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

 

Die für die Gewährung der Landesmittel maßgeblichen Teilnehmerzahlen wurden in der Vergangenheit bei dem Maßnahmenträger, der MW Malteser Werke gGmbH mit Sitz in Köln,

angefragt und durch diesen geliefert. Unstimmigkeiten fielen hierbei und bei der regelmäßigen Abfrage der Stichtagszahlen nicht auf. Auch konnten die Gesamtumstände der Falschmeldungen nach Anforderung von Prüfunterlagen bei den Malteser Werken aufgrund des Zeitablaufs nicht abschließend aufgeklärt werden. Um Doppelförderungen künftig vorzubeugen, werden, den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt folgend, Namenslisten beim Maßnahmenträger angefordert. Hierauf wurde bislang aus Gründen des Datenschutzes verzichtet.

 

Soweit eine Rückforderung gewährter Landeszuwendungen erfolgen sollte, müsste die Überzahlung meinerseits bei den Malteser Werken geltend gemacht werden, an die die Landesmittel in voller Höhe weitergeleitet wurden.

 

Die Tatsache, dass eine Teilnahme an der 8-13 Uhr/13-Plus-Betreuung in der Kath. Grundschule Immendorf an eine Mitgliedschaft im Förderverein gekoppelt ist, war hier genauso wie die Unzulässigkeit dieser Verpflichtung nicht bekannt. Von der Verwaltung wird darauf hingewirkt, dass dieser Vertragsbestandteil künftig entfällt.

 

Auf die übrigen Empfehlungen der GPA NRW, beispielsweise zur Vorbereitung der Verwendungsnachweise, wird nach Möglichkeit künftig Rücksicht genommen.


Anlagen:

GPA Prüfbericht Staatszuweisungen 2019