Betreff
Bericht über das Ergebnis der Einwohnerversammlung vom 28.09.2021 und Verabschiedung der geänderten Straßenplanung in der Fliegerhorstsiedlung Teveren, I. Bauabschnitt (West)
Vorlage
2366/2021
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt die Niederschrift über das Ergebnis der Einwohnerversammlung zur Kenntnis und beschließt die Verabschiedung der zweiten Variante des Straßenbauentwurfs, die beidseitige Gehwegsbreiten von 1,25 m vorsieht.

Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung der Maßnahmenausführung beauftragt.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 15.09.2021 die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Änderung der Straßenplanung in der Fliegerhorstsiedlung Teveren, I. Bauabschnitt (West) beschlossen.

 

Nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.

 

In der Einwohnerversammlung am 28.09.2021 sind die Planung und die Beitragsabrechnung nach dem KAG umfassend vorgestellt und erörtert worden. Die Niederschrift der Einwohnerversammlung ist der Einladung zur Ratssitzung als Anlage beigefügt.

 

Grundsätzlich bestehen von den Anliegern keine Bedenken gegen die vorgestellte Planung.

 

Das Ingenieurbüro Achten und Jansen, das bereits im Jahre 2018 eine Ausbauplanung entwickelt hatte, die aber im Hinblick auf die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu überprüfen und zu überdenken war, stellte den Anliegern nun drei neue Ausbauvarianten vor.

 

Variante 1 sieht Gehwegbreiten von 1,50 m, Längsparkstände mit einer Breite von 2,00 m, die beidseitig angeordnet sind, und eine Restfahrbahnbreite von 3,00 m vor.

 

Die Variante 2 hingegen ist so konzipiert worden, dass 1,25 m breite Gehwege, 2,00 m breite beidseitige Längsparkstände und eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m entstehen.

 

Schließlich ist die letzte und 3. Variante mit Gehwegen entworfen, die beidseitig unterschiedliche Breiten aufweisen. Auf der einen Straßenseite ist er 1,50 m und auf der anderen 1,00 m breit. Die Längsparkstände werden beidseitig – ebenfalls, wie bereits die anderen beiden Varianten – eine Breite von 2,00 m aufweisen. Die Restfahrbahnbreite liegt bei 3,50 m.

 

Die Abfrage eines Meinungsbildes in der Einwohnerversammlung zu den vorgestellten Varianten ergab folgendes Ergebnis:

 

Für die ursprüngliche Variante aus dem Jahr 2018 meldete sich niemand. Variante 1 wurde ausgeschlossen. Für die Variante 2 meldeten sich 23 und für die Variante 3 meldeten sich 6 Personen.