Betreff
79. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen - Photovoltaik-Freiflächenanlage Davids
Geltungsbereich: Fläche südlich der Stadt Geilenkirchen, südlich der B 56, westlich der L 164 und nordöstlich des Ortsteils von Frelenberg
- Beratung über den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2651/2022
Aktenzeichen
61 20 79
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                         


Sachverhalt:

 

Geltungsbereich des Plangebiets

 

Die ortsansässige Fa. Davids beabsichtigt im Plangebiet eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Zurzeit dient die Fläche land- und forstwirtschaftlichen Zwecken und wird als Kurzumtriebs-Plantage zur Holzgewinnung genutzt. Das Vorhaben soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. In einem ersten Schritt soll durch die Anlage der Strombedarf des Betriebsgeländes gedeckt werden. Daraufhin soll die Anlage erweitert und der gewonnene Strom in das Stromnetz eingespeist werden. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Größe von ca. 4 ha.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.  Dabei handelt es sich bei dem Flächennutzungsplan um einen vorbereitenden Bauleitplan, der gemäß § 5 Abs. 1 BauGB die beabsichtigte Art der Bodennutzung darstellt. Das Flächennutzungsplanverfahren soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 123 erfolgen. Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss (Vorlage 2632/2022) für die 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung vom 19.10.2022 gefasst.

 

In einem nächsten Verfahrensschritt soll der Vorentwurf der 79. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen samt Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Die derzeitigen Planunterlagen bestehen aus einer Plandarstellung sowie dem Vorentwurf der Begründung samt Bestandsanalyse für den Umweltbericht. Dies eröffnet die Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt in einen umfangreichen Austausch, sowohl mit der Öffentlichkeit als auch mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, zu treten. Dadurch können in einem noch frühen Verfahrensstadium möglichst viele planungsrechtlich relevante Aspekte, wie zum Beispiel die Belange des Umweltschutzes im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, unvoreingenommen berücksichtigt werden und in die weitere Planentwicklung einfließen.


Anlagen:

 

  1. FNP Planurkunde Vorentwurf - Frühzeitige Beteiligung
  2. Begründung - Frühzeitige Beteiligung 79. FNP + BP 123
  3. Umweltbericht 79. FNP + BP 123
  4. Gutachten zum Artenschutz Stufe 1 79. FNP + BP 123