Betreff
Antrag der Bürgerliste: Zustellservice für Ausweisdokumente
Vorlage
2790/2023
Art
Vorlage

Kenntnisnahme:

 

Die Verwaltung entscheidet zuständigkeitshalber im Rahmen ihrer Organisationshoheit über die Einführung eines Zustellservice für Ausweisdokumente.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 29.03.2023 beantragte die Bürgerliste, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob ein Zustellservice für Ausweisdokumente innerhalb des Stadtgebietes kostenneutral angeboten werden kann.

 

Das Anbieten einer solchen Serviceleistung fällt in die Organisationshoheit der Verwaltung. Diese beinhaltet das Recht, die Art und Weise der Aufgabenerfüllung selbst zu bestimmen. Die Entscheidung ist somit durch die Verwaltung zu treffen.

 

Im Antrag wurden beispielhaft die Städte Essen, Düsseldorf und Karlsruhe genannt, die einen Zustellservice anbieten. In diesen Städten kommt es aufgrund der Notwendigkeit einer Terminvereinbarung für die Abholung von Ausweisdokumenten zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Abholung. Andere Zustelloptionen, z. B. eine Postzustellung gegen Empfangsbekenntnis, sind gemäß den derzeit einschlägigen Rechtsgrundlagen nicht zulässig.

 

In Geilenkirchen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihr neues Ausweisdokument selbst abzuholen oder eine dritte Person schriftlich für die Abholung zu bevollmächtigen. Sobald das neue Ausweisdokument von der Bundesdruckerei geliefert wurde, ist eine Abholung jederzeit ohne vorherige Terminvereinbarung zu den bekannten Öffnungszeiten möglich.

 

Der zeitliche Aufwand für die Abholung beträgt ca. 2-5 Minuten pro Dokument. Dabei wird das alte Ausweisdokument abgegeben bzw. entwertet und eine Unterschrift für die Ausstellung des neuen Ausweisdokuments eingeholt. Inzwischen arbeitet das Bürgerbüro ausschließlich mit Terminvergaben. Dabei wird für jede Dienstleistung eine entsprechende Bearbeitungszeit einkalkuliert. Eine erhöhte Wartezeit bzw. ein erhöhtes Besucheraufkommen besteht aufgrund der kurzen Bearbeitungsdauer bei der Ausstellung von neuen Ausweisdokumenten daher regelmäßig nicht.

 

Die Zustellgebühr beträgt in den genannten Städten zwischen 4,00 Euro und 6,00 Euro. Das derzeit im Bürgerbüro der Stadt Geilenkirchen eingesetzte Personal wird benötigt, um den allgemeinen Terminbedarf zu decken und kann somit keine Zustellungen übernehmen. Eine Zustellung durch die Poststelle oder andere Mitarbeitende ist ebenfalls nicht oder nur unregelmäßig möglich. Für die Einführung eines Zustellservice ist in Geilenkirchen daher weiteres Personal notwendig. Die dann anfallenden Gebühren müssten auf die Nachfragenden verteilt werden und werden daher höher geschätzt als im Antrag beschrieben. Die Kosten der Beauftragung eines Dritten müssten separat geprüft werden.

 

Bisher liegen der hiesigen Verwaltung keine Beschwerden zur aktuellen Vorgehensweise vor. Aufgrund der zuvor genannten Gesichtspunkte sieht die Verwaltung zum heutigen Tage keinen Handlungsbedarf.