Betreff
Planfeststellungsverfahren Neubau des Geh- und Radweges L 228/L 364 Lindern-Brachelen
Vorlage
2833/2023
Aktenzeichen
61 42 02
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt erhebt gegen die vorgelegte Planung Bedenken unter Hinweis auf Beteiligung der FSI und der Abstimmung mit der Bauleitplanung.


1.        Sachverhalt

 

Der vorliegende Entwurf umfasst den Neubau eines einseitigen Rad-/Gehweges Geilenkirchen/Lindern und Hückelhoven/Brachelen an der L 228. Aktuell müssen Radfahrer und Fußgänger zwischen den beiden Ortschaften die Fahrbahn nutzen oder auf Wirtschaftswege ausweichen. Die Maßnahme schafft somit eine gesicherte Verbindung und erhöht die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss.

Es handelt sich bei der L 228/L 364 zwischen Lindern und Brachelen um eine anbaufreie Strecke mit mehreren Wirtschaftswegkreuzungen. Die Strecke ist durchgehend zweistreifig ausgeführt. Die maßgeblichen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren haben in der Zeit vom 02.05.2023 bis zum 01.06.2023 im Bürgerbüro öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, Argumente und Bedenken vorzutragen. Eingaben sind allerdings keine gemacht worden.

 

 

2.        Planungsinhalt

 

Im direkten Umfeld des geplanten Rad-/Gehweges befinden sich mehrere Ortschaften der Städte Geilenkirchen (südwestlich) und Hückelhoven (nordöstlich), welche über Land- und Kreisstraßen sowie Wirtschaftswege miteinander verbunden sind. Der Streckenbeginn befindet sich auf der nordöstlichen Seite der Einmündung Thomashofstraße (L 228)/Birkenweg in Lindern. Hier schließt der geplante Rad-/Gehweg an den bestehenden Gehweg an. Dieser soll von der Einmündung an erneuert und ebenfalls als Rad-/Gehweg ausgeführt werden. Im Folgenden wird der geplante Rad-/Gehweg südlich der L 228 und L 364 bis zum Knotenpunkt Alter Steinweg (L 364)/Randerather Weg in Brachelen geführt. Hier findet die Planung Anschluss an den bestehenden Gehweg. Der geplante einseitige Rad-/Gehweg wird durch einen 1,75 m breiten Streifen von der Straße getrennt und besitzt eine Breite von 2,50 m. Die vorhandene Einmündung mit der Dreiecksinsel und dem Fahrbahnteiler entspricht nicht mehr den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Daher sollen der Fahrbahnteiler und die Dreiecksinsel entfernt und die Einmündung entsprechend der aktuellen RAL umgebaut werden, sodass die Radfahrer die Linnicher Straße sicher queren können. Im Zuge dessen soll im Einmündungsbereich die Fahrbahn erneuert werden. Zu Beginn der Strecke an der Thomashofstraße befindet sich aktuell ein Gehweg, der durch ein Hochbord von der Straße getrennt wird. Dieser Gehweg soll ab der Einmündung zum Birkenweg als gemeinsamer Rad-/Gehweg weitergeführt werden. Dabei werden die vorhandenen Hochbordsteine erneuert. Nördlich der Einmündung zur Hückelhovener Straße (L 228) werden die Radfahrer über eine Bordsteinabsenkung von der Straße auf den Rad-/Gehweg geleitet. Hier soll der Sicherheitsstreifen eine Breite von 0,50 m aufweisen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird eine Aufstellfläche mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Der Radfahrer wird bevorrechtigt über eine Furtmarkierung auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt. Die vorhandene Mauer am Anfang des geplanten Rad-/Gehweges soll erhalten bleiben. Der Rad-/Gehweg soll an diese bündig anschließen. In dem Bereich der Mauer beträgt die Breite des Rad-/Gehweges somit 2,30 m – 2,50 m. Auch ab Ende der Mauer soll die Breite des Rad-/Gehweges auf dem ersten kurzen Stück 2,30 m betragen und dann auf 2,50 m verbreitert werden. Am Ortseingang von Brachelen endet der Rad-/Gehweg und geht in einen Gehweg über, der dann an den bestehenden Gehweg in Brachelen anschließt. Die Radfahrer werden am Ende des Rad-/Gehweges über eine Fahrradschleuse auf die Fahrbahn geleitet. Die Radfahrer Richtung Lindern können über eine Aufstellfläche auf der nördlichen Seite der Straße auf den Rad-/Gehweg gelangen.

 

3.        Kosten

 

Die Kosten wurden in einer Kostenberechnung gemäß AKVS mit 1.676.000,00 € ermittelt. Kostenträger ist das Land Nordrhein-Westfalen.

 

4.        Belange der Stadt Geilenkirchen

 

Ein großer Teil der geplanten Strecke liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 122 „Future Site InWest“ (Industriegebiet Lindern). Beide Planungen sollten aufeinander abgestimmt werden.

Nach Ansicht der Verwaltung sollte daher in der betreffenden Stellungnahme zum Ausdruck gebracht werden, dass die Planung dem Bauleitplanverfahren Nr. 122 entgegensteht und somit auch der kommunalen Planungshoheit.

Unter Verweis auf die Beteiligung der FSI sollte die Planung des Rad-/Gehweges mit der Bauleitplanung abgestimmt und entsprechend angepasst werden.

 

5.        Zuständigkeit

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen berät der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung im Bereich der Stellungnahmen und Entwicklung des Rad- und Wanderwegenetzes.