Beschlussvorschlag:
Die Stadt erhebt gegen die vorgelegte Planung Bedenken unter Hinweis auf Beteiligung der FSI und der Abstimmung mit der Bauleitplanung.
1.
Sachverhalt
Der vorliegende Entwurf umfasst
den Neubau eines einseitigen Rad-/Gehweges Geilenkirchen/Lindern und
Hückelhoven/Brachelen an der L 228. Aktuell müssen Radfahrer und Fußgänger
zwischen den beiden Ortschaften die Fahrbahn nutzen oder auf Wirtschaftswege
ausweichen. Die Maßnahme schafft somit eine gesicherte Verbindung und erhöht
die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss.
Es handelt sich
bei der L 228/L 364 zwischen Lindern und Brachelen um eine anbaufreie
Strecke mit mehreren Wirtschaftswegkreuzungen. Die Strecke ist durchgehend
zweistreifig ausgeführt. Die maßgeblichen Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren haben in der
Zeit vom 02.05.2023 bis zum 01.06.2023 im Bürgerbüro öffentlich ausgelegen. In
dieser Zeit hatte die Öffentlichkeit die Gelegenheit, Argumente und Bedenken
vorzutragen. Eingaben sind allerdings keine gemacht worden.
2.
Planungsinhalt
Im direkten Umfeld des geplanten
Rad-/Gehweges befinden sich mehrere Ortschaften der Städte Geilenkirchen
(südwestlich) und Hückelhoven (nordöstlich), welche über Land- und Kreisstraßen
sowie Wirtschaftswege miteinander verbunden sind. Der Streckenbeginn befindet
sich auf der nordöstlichen Seite der Einmündung Thomashofstraße (L 228)/Birkenweg
in Lindern. Hier schließt der geplante Rad-/Gehweg an den bestehenden Gehweg
an. Dieser soll von der Einmündung an erneuert und ebenfalls als Rad-/Gehweg
ausgeführt werden. Im Folgenden wird der geplante Rad-/Gehweg südlich der
L 228 und L 364 bis zum Knotenpunkt Alter Steinweg (L 364)/Randerather
Weg in Brachelen geführt. Hier findet die Planung Anschluss an den bestehenden
Gehweg. Der geplante einseitige Rad-/Gehweg wird durch einen 1,75 m breiten Streifen
von der Straße getrennt und besitzt eine Breite von 2,50 m. Die vorhandene
Einmündung mit der Dreiecksinsel und dem Fahrbahnteiler entspricht nicht mehr
den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Daher sollen
der Fahrbahnteiler und die Dreiecksinsel entfernt und die Einmündung
entsprechend der aktuellen RAL umgebaut werden, sodass die Radfahrer die
Linnicher Straße sicher queren können. Im Zuge dessen soll im
Einmündungsbereich die Fahrbahn erneuert werden. Zu Beginn der Strecke an der
Thomashofstraße befindet sich aktuell ein Gehweg, der durch ein Hochbord von
der Straße getrennt wird. Dieser Gehweg soll ab der Einmündung zum Birkenweg
als gemeinsamer Rad-/Gehweg weitergeführt werden. Dabei werden die vorhandenen
Hochbordsteine erneuert. Nördlich der Einmündung zur Hückelhovener Straße
(L 228) werden die Radfahrer über eine Bordsteinabsenkung von der Straße
auf den Rad-/Gehweg geleitet. Hier soll der Sicherheitsstreifen eine Breite von
0,50 m aufweisen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird eine
Aufstellfläche mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Der Radfahrer wird
bevorrechtigt über eine Furtmarkierung auf die gegenüberliegende Straßenseite
geführt. Die vorhandene Mauer am Anfang des geplanten Rad-/Gehweges soll
erhalten bleiben. Der Rad-/Gehweg soll an diese bündig anschließen. In dem
Bereich der Mauer beträgt die Breite des Rad-/Gehweges somit 2,30 m –
2,50 m. Auch ab Ende der Mauer soll die Breite des Rad-/Gehweges auf dem
ersten kurzen Stück 2,30 m betragen und dann auf 2,50 m verbreitert
werden. Am Ortseingang von Brachelen endet der Rad-/Gehweg und geht in einen
Gehweg über, der dann an den bestehenden Gehweg in Brachelen anschließt. Die
Radfahrer werden am Ende des Rad-/Gehweges über eine Fahrradschleuse auf die
Fahrbahn geleitet. Die Radfahrer Richtung Lindern können über eine
Aufstellfläche auf der nördlichen Seite der Straße auf den Rad-/Gehweg gelangen.
3.
Kosten
Die Kosten wurden in einer
Kostenberechnung gemäß AKVS mit 1.676.000,00 € ermittelt. Kostenträger ist
das Land Nordrhein-Westfalen.
4.
Belange der Stadt
Geilenkirchen
Ein großer Teil der
geplanten Strecke liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr.
122 „Future Site InWest“ (Industriegebiet Lindern). Beide Planungen sollten
aufeinander abgestimmt werden.
Nach Ansicht der
Verwaltung sollte daher in der betreffenden Stellungnahme zum Ausdruck gebracht
werden, dass die Planung dem Bauleitplanverfahren Nr. 122 entgegensteht und
somit auch der kommunalen Planungshoheit.
Unter Verweis auf die
Beteiligung der FSI sollte die Planung des Rad-/Gehweges mit der Bauleitplanung
abgestimmt und entsprechend angepasst werden.
5.
Zuständigkeit
Gemäß § 7 Abs. 3
Buchstabe b) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen berät der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung im Bereich der Stellungnahmen und
Entwicklung des Rad- und Wanderwegenetzes.