Betreff
Sachstandsbericht über die Erstellung eines Lärmaktionsplans (Stufe IV) für die Stadt Geilenkirchen
Vorlage
3028/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits mit den Vorlagen 2859/2023 und 2956/2023 in vorherigen Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses am 29.08.2023 sowie am 28.11.2023 berichtet, ist die Stadt Geilenkirchen verpflichtet bis zum 18.07.2024 einen Lärmaktionsplan der Stufe IV zu erstellen. Mit der Erstellung dieses Lärmaktionsplans ist das Büro IVV aus Aachen beauftragt.

 

Phase 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Zeitraum vom 01.12.2023 bis zum 05.01.2024 stattgefunden. Insgesamt sind 46 Meldungen eingegangen, die durch das Planungsbüro fachlich bewertet wurden. Weiterhin wurde Kontakt zum Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger der kartierten Straßen aufgenommen.

 

Anschließend wurde nun ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Der Entwurf soll in Kürze (voraussichtlicher Beginn am 22.04.2024) in die Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. Hier hat die Öffentlichkeit dann erneut die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen läuft derzeit schon.

 

Herr Stock vom Büro IVV wird in der Sitzung hierzu vortragen und den Entwurf des Lärmaktionsplans vorstellen.

 

Ziel ist es, den Lärmaktionsplan in der Sitzung des Stadtrates am 03.07.2024 beschließen zu lassen, damit der strikte Zeitplan aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie eingehalten werden kann.