Betreff
66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen, östlich der Landstraße zwischen dem Regenrückhaltebecken und der Straße nach Hochheid
Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
661/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Die Flächennutzungsplanänderung hat zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung unterrichtet und ebenfalls zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Es wurden Stellungnahmen abgegeben, die nachfolgend dargestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen sind.

 

Eine Vorberatung im zuständigen Fachausschuss war nicht möglich, da die Beteiligungsfristen erst am 06.06.2012 abgelaufen sind.

 

An dem Planentwurf wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

 

Der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht kann über das Ratsinfoportal eingesehen werden.

 

Der Entwurf der 66. Flächennutzungsplanänderung könnte somit zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.


Anlagen:

 

Abwägungsvorschlag

Stellungnahmen 1 - 3