Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen, östlich der Landstraße zwischen dem Regenrückhaltebecken und der Straße nach Hochheid
Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Sachverhalt:
Die Flächennutzungsplanänderung hat zwischenzeitlich
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung unterrichtet und
ebenfalls zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Es wurden Stellungnahmen
abgegeben, die nachfolgend dargestellt und mit einer Stellungnahme der
Verwaltung versehen sind.
Eine Vorberatung im zuständigen Fachausschuss war
nicht möglich, da die Beteiligungsfristen erst am 06.06.2012 abgelaufen sind.
An dem Planentwurf wurden
keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
Der Planentwurf nebst
Begründung und Umweltbericht kann über das Ratsinfoportal eingesehen werden.
Der
Entwurf der 66. Flächennutzungsplanänderung könnte somit zur Offenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.
Anlagen:
Abwägungsvorschlag
Stellungnahmen 1 - 3