Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen, östlich der Landstraße zwischen dem Regenrückhaltebecken und der Straße nach Hochheid
Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage und zur Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Über
die vorgelegten Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung
abgewogen. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt
Geilenkirchen wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
verabschiedet.
Sachverhalt:
Parallel zur 66. Flächennutzungsplanänderung hat die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 zwischenzeitlich die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung unterrichtet und ebenfalls zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung aufgefordert. Es wurden Stellungnahmen abgegeben, die
nachfolgend dargestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen
sind.
Eine Vorberatung im zuständigen Fachausschuss war
nicht möglich, da die Beteiligungsfristen erst am 06.06.2012 abgelaufen sind.
An
dem Planentwurf wurden folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:
Die
„Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist
nicht mehr nach einem Pflanzschema als Feldgehölz zu bepflanzen, sondern soll
auf Wunsch des Investors offener bepflanzt und daher als Obstwiese ausgestaltet
werden. Auf die ökologische Wertigkeit der Fläche hat diese Änderung keinen
negativen Einfluss, vielmehr ist die Obstwiese als Ausgleichsfläche höher zu
bewerten.
Bei
der Festsetzung der „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen“ handelt es sich nunmehr um eine sog. selbstständige Festsetzung,
so dass die gesamte Fläche des Bebauungsplangebietes bei der Berechnung der
Grundflächenzahl angerechnet werden kann. Dies wurde auch in der
Kompensationsberechnung berücksichtigt.
Der
Planentwurf nebst textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht kann
über das Ratsinfoportal eingesehen werden.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 könnte nunmehr zur Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.
Anlagen:
Abwägungsvorschlag
Stellungnahmen 1 - 4