Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche im Stadtkern, östlich der Wurmbrücke zum Wurmauenparkplatz, am nördlichen Ende der Straße In der Au
- Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung der Bebauungsplanänderung als Satzung
Vorlage
679/2012
Aktenzeichen
61 26 34 02
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen wird als Satzung verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Der Bebauungsplan hat auf Beschluss des Rates vom 04.07.2012 zwischenzeitlich die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen.

 

Es wurden keine Anregungen oder Stellungnahmen vorgetragen. Inhaltliche Änderungen an dem Bebauungsplanentwurf haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen könnte somit als Satzung verabschiedet werden.