Betreff
66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Geilenkirchen, östlich der Landstraße zwischen dem Regenrückhaltebecken und der Straße nach Hochheid
- Beratung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
680/2012
Aktenzeichen
61 20 01 66
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 66. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Geilenkirchen wird verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

Auf Beschluss des Rates der Stadt Geilenkirchen vom 04.07.2012 hat die Planung zwischenzeitlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Inhaltliche Änderungen haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben.

 

Die Flächennutzungsplanänderung könnte somit verabschiedet werden.