Betreff
Beratung über die Gründung der "Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH" und Verabschiedung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
853/2013
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die „Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH“ zu gründen. Der Entwurf des dazugehörigen Gesellschaftsvertrages wird verabschiedet.

 


Sachverhalt:

Auf der Basis mehrerer Vorberatungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat der Rat der Stadt Geilenkirchen am 19.12.2012 beschlossen, Bauland in Zukunft im Rahmen des in der Sitzung vorgestellten GmbH-Modells in Kooperation mit der Kreissparkasse Heinsberg zu entwickeln.

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung Verhandlungen mit der Kreissparkasse geführt und einen Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der „Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH“ ausgearbeitet.

 

§ 107 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) enthält die Verpflichtung, den Rat vor der Entscheidung über die Gründung der GmbH auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Sinn und Zweck der Marktanalyse ist die möglichst umfassende und erschöpfende Unterrichtung des Rates. Auf die Marktanalyse darf verwiesen werden.

 

Gleichzeitig ist die Verpflichtung normiert, den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und den für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Marktanalyse zu geben. Das Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt. Es wurden nur unkritische Stellungnahmen abgegeben.

 

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages enthält im Wesentlichen folgende Eckpunkte:

 

  • Gesellschafter sind die Stadt Geilenkirchen sowie die S-IBG Immobilien-Beteiligungsgesellschaft der Kreissparkasse Heinsberg mbH mit Sitz in Erkelenz.
  • Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung der Stadt Geilenkirchen durch den Erwerb, den Tausch, die Veräußerung, die Beplanung, die Baureifmachung und die Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Geilenkirchen zu verbessern. Weiterhin können nach Maßgabe des § 2 Absätze 2 und 3 des Gesellschaftervertrages Hilfs- und Nebengeschäfte getätigt werden und Gebäude und Anlagen für öffentliche Zwecke erstellt werden.
  • Das Stammkapital beträgt 500.000,00 €, davon werden von der Stadt Geilenkirchen 350.000,00 € und von der S-IBG 150.000,00 € als Stammeinlage übernommen.
  • Die Stammeinlage der Stadt ist in Höhe von 150.000,00 € sofort bei Abschluss des Vertrages fällig. Der Restbetrag von 200.000,00 € ist in bar zinslos fällig und zahlbar bis zum 30.09.2014.
  • Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.
  • Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Dies sind die Herren Willi Pfennigs sowie Manfred Dreßen. Die zukünftigen Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft sind Geschäftsführer der S-Bauland GmbH, ebenfalls eine Tochtergesellschaft der Kreissparkasse, die auf dem Gebiet der Baulandentwicklung tätig ist und über entsprechende Erfahrung verfügt. Sie werden sich dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 19.06.2013 gerne persönlich vorstellen.
  • Der Aufsichtsrat hat sieben Mitglieder. Davon entsendet die Stadt Geilenkirchen vier Mitglieder, die gleichzeitig Mitglied des Rates sein müssen, und die S-IBG zwei Mitglieder. Der Bürgermeister ist kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind ehrenamtlich tätig. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu beraten und zu überwachen.
  • Die Gesellschafterversammlung ist als beschließendes Organ in allen Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig, soweit nicht durch Gesetz oder durch den Gesellschaftsvertrag die Zuständigkeit anderer Organe begründet ist.
  • Der Gesellschafter wird in der Versammlung durch die von ihm bestellte Person vertreten. Der Gesellschafter hat je volle 100,00 € Geschäftsanteil eine Stimme. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bestimmte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, die in § 8 Abs. 12 des Entwurfes des Gesellschaftsvertrages aufgeführt sind, bedürfen aber einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen.
  • Des Weiteren enthält der Vertragsentwurf u. a. Regelungen zum Jahresabschluss, Prüfungsbericht, Lagebericht, Ergebnisverwendung, Verfügung über Geschäftsanteile, Einziehung von Geschäftsanteilen, Bewertung, Auszahlung sowie Kündigung, Auflösung und Abwicklung des Vertrages usw.

 

Aus haushaltsrechtlichen Gründen darf nach Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Kreis Heinsberg der Gesellschaftsvertrag erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes unterzeichnet werden.

 


Finanzierung:

Im städtischen Haushalt sind im Finanzplan B in 2013 150.000,00 € und in 2014 weitere 200.000,00 € bereit gestellt (Haushaltsstelle 87100.93000).

 


Anlagen:

Marktanalyse nach § 107 GO

Entwurf des Gesellschaftsvertrages

Stellungnahmen zur Marktanalyse mit Bewertung der Verwaltung