Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Hünshoven, nördlich der Jülicher Straße, westlich der Rheinstraße, südlich der Ruhrstraße und östlich der Hünshovener Gracht
Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten Offenlage und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Verabschiedung der Bebauungsplanänderung als Satzung
Vorlage
863/2013
Aktenzeichen
61 26 77 02
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Geilenkirchen wird als Satzung verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

In seiner Sitzung am 17.04.2013 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Geilenkirchen erneut zur Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verabschiedet.

 

Die erneute Offenlage und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Es war bestimmt worden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden konnten.

 

Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.