Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Herr Moersheim von der Planungsgruppe MWM stellt die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 35 vor. Er erinnerte an die Ausschusssitzung vom Mai, in der der Tagesordnungspunkt kurzfristig abgesetzt worden war, da sich der Investor entschlossen hätte, das Konzept umzuarbeiten. Hinsichtlich der bereits vorgestellten Planung hätten sich jedoch nur geringfügige Änderungen ergeben. Es sei nun vorgesehen, auf der gesamten Fläche eine Tiefgarage zu errichten. Weiter hätte man für die Baugrenze entlang der Bahnhofstraße die Biegung der Straße aufgenommen und entsprechend angepasst. Auch die Einfahrt zur Tiefgarage sei nun verbindlich festgesetzt. Wenn das Verfahren nun fortgesetzt werde, sei mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes im Oktober 2019 zu rechnen.

 

Auf die Frage von Herrn Eggert, wann mit der Realisierung des Projektes zu rechnen sei, teilte Herr Moersheim mit,  dass dies nicht bekannt sei.

 

Herr Rainer Jansen stellt die Frage, ob die Tiefgarage auch zweigeschossig gebaut werden könne, um in einem Geschoss ein öffentliches Parkhaus einzurichten.

 

Herr Moersheim erwiderte, dass der Bebauungsplan die Geschossigkeit der Tiefgarage nicht festsetze und daher auch eine zweigeschossige Tiefgarage möglich sei.

 

Herr Ronneberger erkundigte sich nach der Berücksichtigung des Fluglärmes, insbesondere auch zur Nachtzeit, der durch den Betrieb der Nato Air-Base verursacht werde.

 

Herr Moersheim teilte mit, dass die entsprechenden Behörden im Verfahren beteiligt wurden. Eine Stellungnahme bezüglich des Fluglärms habe man jedoch nicht erhalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.