Beschluss:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Stadtverordneter Banzet erklärte, dass das in Rede stehende Grundstück der evangelischen Kirche gehöre. Er fragte nach, ob die Post und der Eigentümer des Grundstücks in Kontakt stünden.

 

Bürgermeister Schmitz bejahte die Frage. Die beiden Parteien würden die Tiefgarage gemeinsam nutzen wollen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.