Sitzung: 24.06.2015 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 303/2015
Beschlussvorschlag:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche wird wie beantragt erteilt unter der Bedingung, dass im Baugenehmigungsverfahren hinsichtlich der Lärmimmissionen des Rewe-Marktes der Nachweis der Unbedenklichkeit erbracht wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
37 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |