Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 106 der Stadt Geilenkirchen wird antragsgemäß erteilt.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0