Betreff
65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in Hünshoven, nördlich der Hünshovener Gracht und nördlich der Mainstraße
- Abwägung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
127/2014
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird lt. Beschlussempfehlung abgewogen.

 

Die 65. Flächennutzungsplanänderung wird verabschiedet.


Sachverhalt:

Auf Beschluss des Rates vom 26.03.2014 wurde in der Zeit vom 28.04. bis einschließlich 27.05.2014 der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegt. Stellungnahmen von privater Seite sind nicht eingegangen.

 

Ebenfalls wurden nach § 4 Abs. 2 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die hieraus eingegangenen Stellungnahmen sind in einem Abwägungsvorschlag dargestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Gegenüber dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung haben sich keine Veränderungen ergeben. Die Begründung und der Umweltbericht wurden geringfügig überarbeitet.

 

Die Flächennutzungsplanänderung könnte dann final verabschiedet werden.