Geltungsbereich: Fläche in Teveren, südlich der Töpferstraße und westlich des Teverener Baches
- Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Über die während der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 111 wird zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Sachverhalt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 hat zwischenzeitlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchlaufen.
Aus diesen Beteiligungen sind Stellungnahmen hervorgegangen, die im nachfolgenden Abwägungsvorschlag zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einer Beschlussempfehlung versehen sind.
Aufgrund
von Anregungen und der Fortentwicklung der Planung wurden u.a. folgende
Änderungen und Ergänzungen an dem Planentwurf
vorgenommen:
Planzeichnung:
- Ergänzung einer Fläche für
Versorgungsanlagen
- Herausnahme des
Wirtschaftsweges am östlichen Plangebietsrand
- Verlängerung der Planstraße
5 bis zu den angrenzenden Flurstücken 27 und 28
- Umplanung der südlich der
Planstraße 5 gelegenen Baufenster
- Verschiebung der nördlichen
Straßenaufweitung Richtung Osten
- Im Norden Zusammenfassung
einzelner Baufenster in zusammenhängende Baufenster
- Übernahme der Bezugshöhen
aus Straßenplanung
-
Herausnahme der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken aus der Fläche 1 in Kreis
Textliche
Festsetzungen:
- Ausdehnung der
Ausnahmeregelung unter 8. auf Doppelhäuser
- Reduzierung der
anzupflanzenden Laubbäume im öffentlichen Straßenraum auf 12 Stück
- Verdeutlichung der
Festsetzung zu den Einfriedungen unter 9.4
- Ausdehnung der Festsetzung
auf Einfriedungen zwischen den Grundstücken
-
Ergänzung des Hinweises zu haustechnischen Anlagen
Begründung
/ Umweltbericht:
- Ergänzung zu den humosen
Böden mit Kartendarstellung unter 6. ‚Bodenverhältnisse‘ und unter 2.3.3
‚Schutzgüter Boden und Wasser‘ im Umweltbericht
- Hinweis auf bauliche
Vorkehrungen wegen der Baugrundverhältnisse unter 6. ‚Bodenverhältnisse‘
-
Ergänzung zu den Bezugshöhen unter 4.2 ‚Maß der baulichen Nutzung‘
Für Fragen zum Inhalt des Planes steht während der Sitzung ein Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros zur Verfügung.
Der Bebauungsplan könnte nunmehr zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet werden.