Betreff
73. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen: Fläche im Bereich nordöstlich des Flussviertels, südöstlich der Nikolaus-Becker-Straße/L 364 und westlich des Limitenweges: Erweiterung des Golfplatzes Loherhof - Verabschiedung des Entwurfs der 73. Flächennutzungsplanänderung zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
1264/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 73. Flächennutzungsplanänderung wird in Form der Ergänzung zur erneuten Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen und die Frist in den Beteiligungsverfahren auf drei Wochen verkürzt.


Sachverhalt:

 

 

Am 28.02.2018 hatte der Rat der Stadt Geilenkirchen die 73. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Im Rahmen des daran anschließenden Verfahrens zur Genehmigung der Planänderung gem. § 6 Abs. 1 BauGB fiel auf, dass im Laufe des Verfahrens die Zweckbestimmung „Golf“ im Plangebiet in der Planzeichnung versehentlich entnommen wurde.

 

Aus den textlichen Unterlagen und aus der Bezeichnung der Planänderung gehe lt. Bezirksregierung die Zweckbestimmung zwar hervor, aber um die Rechtmäßigkeit der späteren Planurkunde herbeiführen zu können, sei die Darstellung der Zweckbestimmung in der Planzeichnung erforderlich.

 

Die Ergänzung des Plans macht eine erneute Offenlage und Trägerbeteiligung erforderlich. Allerdings kann im vorliegenden Fall das verkürzte Offenlage- und Beteiligungsverfahren nach § 4 a Abs. 3 BauGB angewandt werden. In diesem Fall kann die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden.

Vorgeschlagen wird eine Fristverkürzung auf drei Wochen, u. a., um bei der weiteren Verfahrensabwicklung nicht in Terminnot zu kommen, zumal ja den Trägern öffentlicher Belange und auch der Öffentlichkeit bekannt gewesen sein dürfte, dass es inhaltlich um die Planung eines Golfplatzes ging, wenn auch in der Endfassung – anders als im Vorentwurf – das Wörtchen „Golf“ in den Planzeichnungen fehlte.

 

Die Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht erhalten die Fraktionsvorsitzenden in Papierform und werden darüber hinaus im Ratsinfosystem eingestellt.