Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Geilenkirchen, Geltungsbereich: Fläche im Stadtkern, nördlich der Straße "An der Linde", östlich des "Hartbaumpfads", südlich des "Ahornwegs" und westlich des "Tannenwegs" (ehemalige Umspannanlage NEW)
- Beratung und Abwägung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung
Vorlage
1475/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 114 in der zur Offenlage beschlossenen Fassung wird als Satzung verabschiedet.


 

Sachverhalt:

 

Auf Beschluss des Rates vom 12.12.2018 haben zwischenzeitlich die Offenlage des Planes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

 

Anfängliche Bedenken der Kreisverwaltung im Hinblick auf eine Belastung des Oberbodens konnten ausgeräumt werden, indem per Vertrag zwischen Stadt und ESG GmbH sichergestellt wurde, dass der potenziell belastete Boden im Zuge der Erschließung beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt wird, so dass insoweit ein gesundes Wohnen sichergestellt wird.

 

Somit liegt nun kein Abwägungsmaterial vor, so dass der Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Geilenkirchen nunmehr als Satzung verabschiedet werden kann. Die Planunterlagen zum Bauleitplanverfahren sind als Anlage beigefügt und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Nach § 7 der Zuständigkeitsordnung obliegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Beschlussfassung zu den Bauleitplanverfahren. Ausnahmsweise legt die Verwaltung dieses Verfahren jedoch unmittelbar dem Rat zu Entscheidung vor, ohne vorherige Erörterung im Fachausschuss.

 

Diese Verfahrensweise erfolgt aus dem Grunde, damit relativ kurzfristig mit dem Bau der Erschließungsanlage begonnen werden kann. Die Erschließung soll nämlich nach Möglichkeit fertig gestellt sein, bevor die Bauarbeiten am Wohngebäude „Hartbaumpfad 13“ beginnen und die Arbeiten nicht zu einer gegenseitigen Behinderung führen sollen.