Betreff
Bebauungsplan Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen - Immendorf - Erweiterung Fa. Pohlen II
Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südwestlich der "Dürener Straße", nördlich der "B56"
- Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beratung und Beschluss über den Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2554/2022
Aktenzeichen
61 26 121
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

 

  1. Es wird beschlossen,

 

a)      den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich mit der Gelegeneheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen auszulegen und

b)      gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 


▀ ▀ ▀Geltungsbereich des Plangebiets

 

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 15.09.2021 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Beschlüsse gefasst,

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen aufzustellen und
  2. mit dem Planungskonzept die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen (siehe Vorlage 2317/2021).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand nach ortsüblicher Bekanntmachung im Zeitraum vom 15.11.2021 bis einschließlich zum 15.12.2021 statt.

Auch die Behörden und sonstigen TöB wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend unterrichtet und zur Äußerung bis zum 15.12.2021 aufgefordert.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen sind durch die Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen und durch die Behörden und sonstigen TöB 17 Stellungnahmen abgegeben worden (siehe Anlagen).

Ein Abwägungsvorschlag wurde in der Zwischenzeit, jeweils separat für die aus der Öffentlichkeit und die von den Behörden und sonstigen TöB eingereichten Stellungnahmen, erarbeitet. Die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind ebenfalls aus den Anlagen zu entnehmen.

 

In diesem Zusammenhang wurde darüber hinaus durch das Stadtplanungsbüro „VDH Projektmanagement GmbH“ aus Erkelenz, aufgrund der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, denen vorschlagsgemäß gefolgt wird, ein geänderter und ergänzter Bebauungsplanentwurf mit zugehörigen Unterlagen erarbeitet (siehe Anlagen).

 

In der Folge kann nun hierzu das weitere Bauleitplanverfahren voranschreiten, indem der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wird.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wird den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt; die Unterlagen werden zudem digital in das Ratsinformationssystem eingestellt.