Betreff
59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in südwestlicher Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid, südwestlich der Sittarder Straße (B 56 alt) und östlich der Umgehungsstraße (B 56/B 221)
- Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 eingegangenen Anregungen
- Verabschiedung der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
736/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird der Sitzungsvorlage entsprechend abgewogen.

 

Die Flächennutzungsplanänderung wird verabschiedet.


Sachverhalt:

Am 20.07.2012 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zur Offenlage verabschiedet. Diese wurde im August 2011 durchgeführt.

 

Zur Flächennutzungsplanänderung wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Diese sind nachfolgend vorgestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einer Beschlussempfehlung versehen.

 

Gegenüber dem offen gelegenen Planentwurf (übersendet mit Schreiben vom 21.06.2011 an die Fraktionsvorsitzenden) haben sich keine Änderungen mehr ergeben, sodass die Flächennutzungsplanänderung verabschiedet werden könnte.