VIII.
Beschlussvorschlag:
1. Die vorgestellte Entwurfsplanung zum Neubau des Hallenbades wird beschlossen.
2. Die
neue Energieverteilzentrale für das Sportzentrum wird entsprechend der
vorliegenden Planung in der heutigen Trafostation des Stromnetzbetreibers und
einem weiteren freien Lagerraum der Sporthalle eingerichtet.
3. Die
Neugestaltung der Eingangssituation der Sporthalle entsprechend der
vorliegenden Entwurfsplanung wird zurückgestellt. Die Finanzierbarkeit der
Maßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2016 geprüft.
4. Die Planung zur Errichtung eines Vereinsheims erfolgt entsprechend der politischen Beschlussfassung.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung ................................................................................................ Seite 3
II. Bisherige Verfahrensschritte ……………………………………………………….… Seite 3
III. Nächster Verfahrensschritt …………………………………………………………….. Seite 3
IV. Beschlusslage ……………………………………………………………………………………. Seite 4
V. Eckpunkte der Entwurfsplanung ……………………………………………………. Seite 4
VI. Einflussfaktoren auf die bisherige Planung …………..……………………. Seite 5
1. Bisherige Versorgungssituation im Bereich des Schul- und
Sportzentrums Bauchem …………………………………………………………… Seite 5
2. Standort des neuen Hallenbades ………………………………………………. Seite 5
3. Verwendbarkeit der vorhandenen Technikzentrale im Rahmen
des Neubaus des Hallenbades …………………………………………………… Seite 5
3.1 Lage im Baufeld des neuen Hallenbades ………………………. Seite 6
3.2 Technische Problemstellungen ……………………………………… Seite 6
3.3 Statische Einflüsse …………………………………………………………. Seite 6
4. Notwendiger Weiterbetrieb von Nutzungseinheiten während
der Bauphase ……………………………………………………………………………. Seite 6
5. Mögliche Alternativen für Standorte einer Energie-
verteilzentrale ………………………………………………………………………….. Seite 7
5.1 Alternative 1 – Anbau an die Sporthalle ……………………….. Seite 7
5.1.1 Eingangssituation im Bereich der Sporthalle ……… Seite 7
5.1.2 Erneuerung der Warmwasserversorgung in der
Sporthalle …………………………………………………………… Seite 8
5.1.3 Erneuerung der Nahwärme- und Trinkwasser-
versorgungsleitung in der Sporthalle …………………. Seite 8
5.1.4 Geplanter zeitlicher Ablauf ……………………………….. Seite 8
5.1.5 Kostenmäßige Auswirkungen …………………………….. Seite 9
5.2 Alternative 2 – Einrichtung im Gebäudebestand …………… Seite 9
5.2.1 Notwenige Abstimmung zwischen den Planungs-
beteiligten ………………………………………..................... Seite 10
5.2.2 Kostenmäßige Auswirkungen ……………………………… Seite 10
5.3 Finanzierbarkeit der Planungsalternativen ……………………. Seite 10
6. Gesamtkostensituation des Neubauprojekts Hallenbad ……………. Seite 11
6.1 Kostensituation des Vereinsheims …………………………………. Seite 11
6.2 Mögliche Umsetzungsalternativen zum Bau eines
Vereinsheims ………………………………………………………………… Seite 12
VII. Fazit………………………………………………………………………….…………………………. Seite 13
VIII. Beschlussvorschlag …………………………………………………………………………. Seite 13
IX. Finanzierung …………………………………………………………………………………….. Seite 13
Sachverhalt:
I. Einleitung
Fast 2 Jahre sind seit dem Großbrand im Sportzentrum Bauchem vergangen.
In dieser Zeit wurden die erforderlichen Schritte zurückgelegt, die die
Verwaltung in die Lage versetzen, in der Sitzung den Entwurf für einen
Hallenbadneubau vorzustellen. Der Weg hierhin ist nachfolgend in seinen
Eckpunkten noch einmal dargestellt:
II. Bisherige
Verfahrensschritte
02.04.2013 |
Brandereignis |
10.07.2013 |
Ratsbeschluss über die Auftragsvergabe zur Erstellung einer
Machbarkeitsstudie für einen Hallenbadneubau an die Unternehmensberatung
Altenburg |
17.10.2013 |
Vorstellung der Machbarkeitsstudie im Rahmen einer Bürgerversammlung |
26.02.2014 |
Ratsbeschluss über die Vergabe der Projektsteuerungsleistungen an die
Fa. Constrata |
29.04.2014 |
Einwohnerversammlung zur Gestaltung des Hallenbadneubaus |
30.04.2015 |
Sondersitzung des Rates zur Gestaltung des Hallenbadneubaus |
07.05.2014 |
Ratsbeschluss über die grundsätzlichen Planungsvorgaben zum Hallenbadneubau |
16.09.2014 |
Abschließende Einigung mit der Provinzialversicherung über die Höhe
der Versicherungsleistung |
01.10.2014 |
Ratsbeschluss über die Vergabe der Generalplanungsleistungen an das
Büro blass Architekten |
Nicht mit aufgeführt ist die Vielzahl notwendiger Termine und
Gespräche mit der Versicherung, wie auch die einzuhaltenden Fristen und
Termine im Rahmen der Auswahl der verschiedenen Planungsbeteiligten. Schon mit Beginn des Projektes Neubau Hallenbad wurde seitens der
Verwaltung kommuniziert, dass eine Eröffnung des neuen Bades im März 2017
angestrebt wird. Hierauf sind alle Beteiligten fokussiert und der
Rahmenterminplan ist entsprechend ausgerichtet. Wichtige Eckpunkte innerhalb
der eng gesteckten Terminkette bilden die Sitzungstermine der politischen
Gremien, da hier letztlich alle richtungsweisenden Entscheidungen getroffen
werden. Solche Entscheidungen bisher waren insbesondere Ratsbeschlüsse zur
Erstellung der Machbarkeitsstudie, zur Beauftragung des Projektsteuerers und
des Generalplaners sowie über die grundsätzlichen Planungsvorgaben zum
Hallenbadneubau. III. Nächster
Verfahrensschritt Der jetzt anstehende Verfahrensschritt nimmt eine herausragende
Stellung ein. Die ursprünglich für den 03.03.2015 terminierte Sitzung des
Umwelt- und Bauausschusses wurde daher um zwei Wochen auf den 17.03.215 nach
hinten verlegt, um das das seit Jahrzehnten größte Hochbauprojekt der Stadt
Geilenkirchen für die politische Entscheidungsfindung umfänglich aufbereiten
und insbesondere auch verlässliche Planzahlen liefern zu können. Wenn als Abschluss der Beratungsfolge in der Sitzung des Rates am
25.03.215 eine Entwurfsplanung verabschiedet wird, ist die vorgesehene Terminkette
weiterhin realisierbar; eine Eröffnung des neuen Bades im März 2017 wäre andernfalls
aller Voraussicht nach nicht möglich. |
Die realistische, aber straffe Terminplanung stets vor Augen, wurde nach
Komplettierung des Projektteams Hallenbad durch den Generalplaner in den vergangenen Monaten kontinuierlich an der
Entwurfsplanung für den Hallenbadneubau gearbeitet. Im Rahmen zweiwöchentlicher
Projektteambesprechungen wurden viele Schwierigkeiten ausgeräumt und eine
Vielzahl notwendiger Abstimmungen vorgenommen.
IV. Beschlusslage
Sämtliche Aktivitäten erfolgten unter Beachtung der politischen
Beschlusslage vom 07.05.2014, wonach, aufbauend auf den Empfehlungen aus der
Machbarkeitsstudie der Fa. Altenburg und den Ermittlungen der Fa. Constrata zum
Kostenrahmen, bei der Umsetzung folgende Vorgaben zu beachten sind:
-
Umgesetzt
wird ein Grundkonzept mit Schwimmerbecken mit vier Bahnen, Multifunktionsbecken
und Planschbecken ergänzt um die
-
Module
o
5.
Bahn,
o
Sprungturm
und
o
freistehendes
Vereinsheim
-
Die
Erforderlichkeit der Installation eines Hubbodens wird zu einem späteren
Zeitpunkt geprüft.
-
Auf
weitere Module wird aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet.
-
Die
Projektkosten werden bei einer Summe von 7,85 Mio. Euro gedeckelt.
Dabei ist der vorgegebene Kostenrahmen so zu verstehen, dass innerhalb
des Budgets von 7,85 Mio. Euro 200 Tsd. Euro als städtischer Kostenanteil für
ein freistehendes Vereinsheim vorgesehen sind und dass das verbleibende Budget
von 7,65 Mio. Euro für den Neubau des Hallenbades einschließlich der
Abbruchkosten ausreichen muss.
V. Eckpunkte der Entwurfsplanung
Vor diesem Hintergrund wurde die in der Anlage beigefügte
Entwurfsplanung entwickelt. Sie sieht vor, das neue Hallenbad als
freistehenden, um 90 Grad gegenüber dem
ehemaligen Hallenbad gedrehten Baukörper, westlich der Sporthalle zu errichten.
Zwischen dem neuen Hallenbad und der vorhandenen Sporthalle soll ein neu
gestaltetes Außengelände entstehen, welches im Süden durch das freistehende
Vereinsheim begrenzt wird. Das neue Außengelände übernimmt die
Erschließungsfunktion für die verschiedenen Nutzungseinheiten. Vom vorhandenen
Sportzentrum wird nach den notwendigen Abbrucharbeiten nur noch die Sporthalle
erhalten bleiben. Diese wird sich dann ebenfalls als freistehender Baukörper
präsentieren. Durch Abbruch der Brandruine wird die heutige westliche Innenwand
der Sporthalle künftig zur Außenwand werden. Entsprechend werden dort bauliche
Maßnahmen insbesondere zur Abdichtung gegen Witterungseinflüsse erforderlich.
An der dann neuen Außenwand ist im Entwurf zunächst die Errichtung einer neuen
Energieverteilzentrale zur Versorgung aller Nutzungseinheiten (Hallenbad,
Sporthalle, Vereinsheim, Sportplatz) vorgesehen. Diese Verteilzentrale soll
ergänzt werden um ein Foyer, welches zweckmäßigerweise den neuen Haupteingang
zur Sporthalle bilden und in welches ein Behinderten-WC integriert werden soll.
Eine Alternative ohne den Anbau hat sich erst im Rahmen der Plaung gezeigt und
wird zur Diskussion gestellt.
Die Planung wird in der Sitzung durch den Generalplaner vorgestellt und detailliert
erläutert.
VI. Einflussfaktoren auf die bisherige
Planung
Im Zuge der Planungen wurde deutlich, dass aufgrund örtlicher
Gegebenheiten, rechtlicher Vorgaben bzw. sonstiger Zwänge in einigen
grundlegenden Punkten von den in der der Phase des VOF-Verfahrens zur Planerauswahl
bzw. in der frühen Vorplanungsphase getroffenen Annahmen abgewichen werden
muss. Diese Erkenntnis führte zum einvernehmlichen Entschluss der Projektgruppe
Neubau Hallenbad, hinsichtlich der Kosten bei den weiteren Planungen zwischen
dem eigentlichen Projekt des Hallenbadneubaus, der Errichtung einer Energie-
bzw. Energieverteilzentrale und dem Bau eines Vereinsheims zu differenzieren.
Die Gründe hierfür sind nachfolgend dargestellt:
1. Bisherige
Versorgungssituation im Bereich des Schul- und Sportzentrums Bauchem
Bis zum Brandereignis erfolgte die Versorgung sämtlicher
Nutzungseinheiten des Sportzentrums mit Wärme, Strom und Trinkwasser über die
Technikzentrale im Untergeschoss des Hallenbades. Dabei wurde die Wärme über
die Heizzentrale in der Gesamtschule bereitgestellt und dann über eine
Nahwärmeleitung bis zur Technikzentrale transportiert. Von hier aus wurde die Wärme
auf die Nutzungseinheiten verteilt. Strom und Trinkwasser wurden ebenfalls über
zentrale Zuleitungen in die Technikzentrale eingebracht und von dort aus
verteilt. Die Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen sämtlich in den Keller-
und Kriechkellerbereichen, die sich unterhalb weiter Teile des gesamten
Sportzentrums befinden.
Durch das Brandereignis selbst wurde die Technikzentrale relativ wenig
in Mitleidenschaft gezogen. Nach Abschluss der Löscharbeiten jedoch stand die
Zentrale vorübergehend ca. 1 Meter hoch unter Wasser. Nach Abpumpen des Wassers und Trocknung der
Zentrale wurde diese provisorisch soweit wieder hergerichtet, dass die
Versorgung und somit der Betrieb der Sporthalle und der Außensportanlagen bis
heute gewährleistet werden konnten.
2. Standort des neuen
Hallenbades
Bei Beschlussfassung in der Ratssitzung am 07.05.2014 wurde eine
verbindliche Festlegung hinsichtlich des Standortes des neuen Hallenbades nicht
getroffen. Die Frage nach dem Standort wurde bewusst ins VOF-Verfahren zur
Auswahl des Generalplaners verlagert. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde durch
das auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 01.10.2014 letztlich beauftragte Büro
blass eine Arbeitsprobe vorgelegt, die, wie oben bereits beschrieben, die
Errichtung des neuen Hallenbades als Solitärbaukörper vorsieht. Die eingereichte
Arbeitsprobe bzw. Planungsstudie ist gemäß § 2 Abs. 2 des
Generalplanervertrages vom 12.11.2014 durch den Auftragnehmer besonders zu
beachten.
3. Verwendbarkeit der
vorhandenen Technikzentrale im Rahmen des Neubaus des Hallenbades
Erst nach Festlegung auf diese Art der Umsetzung konnte folgend der
Frage der weiteren Verwendbarkeit des heutigen Technikraums im Untergeschoss
des abgebrannten Hallenbades im Rahmen des Neubaus konkret nachgegangen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die Energiezentrale in hohem Maße nicht
dem Hallenbad sondern der Sporthalle dient. Sie war daher kein Teil des
vorgegebenen Planungsvorhabens.
3. 1 Lage im Baufeld des neuen
Hallenbades
Nach den vorliegenden Planungen wird nunmehr nur ein sehr geringer Teil
des Untergeschosses des heutigen Hallenbades überhaupt im Baufeld des Neubaus
liegen. Eine Erhaltung und Einbeziehung dieses geringen Bereichs in das
Neubauvorhaben ist technisch nur mit erheblichem Aufwand realisierbar. Für eine
Erhaltung des betreffenden Bereichs müssten umfangreiche Trenn- und
Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. das Einbringen einer neuen Betondecke und neuer
–wände, umgesetzt werden. Darüber hinaus würde ein solches Vorgehen sowohl die
Abbrucharbeiten als auch den Ablauf des Neubaus wesentlich erschweren bzw. behindern.
3.2 Technische
Problemstellungen
Neben diesen, auf baukonstruktiven Erwägungen gründenden Aspekten, die
gegen einen Erhalt der heutigen Technikzentrale sprechen, stehen dem auch haus-, bzw. ver- und entsorgungstechnische
Belange entgegen. Seitens der Stadtverwaltung wurde, gestützt auf Aussagen von
hinzugezogenen Fachleuten, bereits in einem sehr frühen Stadium nach dem Brandereignis
die Auffassung vertreten, dass die vorhandenen technischen Ver- und auch Entsorgungseinrichtungen
im Rahmen des Wiederaufbaus des Hallenbades keine Verwendung finden können.
Diese Einschätzung hat sich im Laufe des bisherigen Verfahrens bestätigt. Bei
den vorhandenen Einrichtungen, die nicht bereits durch den Brand selbst bzw.
die Brandbekämpfung zerstört bzw. geschädigt wurden, war klar, dass
insbesondere Wasser- und Entwässerungsleitungen, wie auch der Bereich der
Badewasseraufbereitung, während des absehbaren Stillstandes bzw. der
Nichtnutzung über mehrere Jahre irreparabel Schaden nehmen würden. Eine weitere
Verwendung anderer Ver- und Entsorgungseinrichtungen, insbesondere in den
Bereichen Elektro- und Lüftungstechnik, war und ist aufgrund technischer
Überalterung nicht möglich.
3.3 Statische Einflüsse
Daneben besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Erhaltung der
vorhandenen Räume im Untergeschoss insbesondere aufgrund dann entstehender
unterschiedlicher Gründungsebenen und Bodenverhältnisse im Hallenbadneubau
dauerhaft zu Spannungen im Baukörper und in der Folge zu nur bedingt
kalkulierbaren Setzungsrissen führen wird. Vor diesem Hintergrund konnte die im
Rahmen der Planung notwendige Entscheidung nur lauten, die außerhalb der
dauerhaft zu erhaltenden Sporthalle vorhandenen Keller- und
Kriechkellerbereiche im Zuge der Baufeldvorbereitung ebenso abzureißen, wie die
oberirdische Brandruine.
4. Notwendiger Weiterbetrieb
von Nutzungseinheiten während der Bauphase
Die Nutzung der alten Energiezentrale scheidet aus den vorgenannten
Gründen aus. Mithin war im Zuge der weiteren Planungen eine Entscheidung
hinsichtlich des Standortes der neuen Verteilzentrale zu treffen. Hierbei war
zu berücksichtigen, dass für die Dauer der gesamten Bauphase des neuen
Hallenbades sowohl die Versorgung der Turnhalle als auch des Sportplatzes sichergestellt
werden muss, um den Sportbetrieb während dieser Zeit weiter aufrecht erhalten
zu können.
Wie oben bereits dargestellt, wurden vor dem Brandereignis beide
Bereiche aus dem Technikkeller des alten Hallenbades heraus versorgt; diese
Versorgung wurde nach dem Brand provisorisch wieder hergestellt und ist bis
heute in Betrieb. Die notwendige Beseitigung der alten Energiezentrale macht es
daher unumgänglich, hierfür vor Beginn
der Abrissarbeiten an anderer Stelle Ersatz zu schaffen. Da ein vorgelagerter
Abriss notwenige Voraussetzung für den Beginn der Neubauarbeiten ist, scheidet
schon aus diesem Grunde die Integration der neuen Verteilzentrale z. B. in das
Untergeschoss des neuen Hallenbades aus.
Durch den zur Vorbereitung des Baufeldes notwendigen Abriss der
Kellerbereiche außerhalb der Sporthalle würde sich zudem auch das Einbringen
der für den Hallenbadneubau erforderlichen haustechnischen Ver- und
Entsorgungsleitungen in den alten Technikraum insgesamt schwierig gestalten.
5. Mögliche Alternativen für
Standorte einer Energieverteilzentrale
Im Ergebnis musste für die neue Verteilzentrale ein Standort außerhalb
des Baufeldes des neuen Hallenbades gefunden werden.
5.1 Alternative 1 – Anbau an
die Sporthalle
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erschien es am
sinnvollsten, diese neue Zentrale an der neu entstehenden, westlichen Außenwand
der Turnhalle zu errichten. Für diesen Standort sprechen einerseits die
zentrale Lage zu allen zu versorgenden Bereichen und die kurzen Verbindungswege
zu den vorhandenen bzw. zu erneuernden (hierzu später) Versorgungsleitungen.
Zudem kann hier vorhandene Bausubstanz genutzt werden.
5.1.1 Eingangssituation im
Bereich der Sporthalle
Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet, die Verteilzentrale mit
einer neu zu schaffenden Eingangssituation für die Sporthalle zu kombinieren
und so die heutigen sehr beengten Verhältnisse
zu beseitigen und sowohl das Erscheinungsbild als auch die Nutzbarkeit
der Sporthalle erheblich aufzuwerten.
Zur Wiedernutzbarmachung musste die Sporthalle nach dem Brandereignis
räumlich von der Brandruine getrennt werden. Hierzu war es erforderlich, den
von der ehemaligen Eingangshalle des Sportzentrums aus bestehenden
Verbindungsgang zur Sporthalle baulich mit einer Mauer zu verschließen. Dies
hat zur Folge, dass Zugang zur Sporthalle seit dem nur über die Stiefelgänge
genommen werden kann. Trotz dieser beengten Verhältnisse ist es im Zuge der
Sanierung der Sporthalle gelungen, die Anforderungen des Brandschutzes,
insbesondere hinsichtlich der notwendigen Flucht- und Rettungswege zu erfüllen.
Aus einer rein sicherheitstechnischen Betrachtung heraus könnte diese Lösung
auch dauerhaft Bestand haben. Hinsichtlich
Nutzbarkeit und Erscheinungsbild der größten ausgewiesenen
Versammlungsstätte der Stadt Geilenkirchen ist und bleibt diese Lösung jedoch
ein Provisorium.
Daher wurde durch den Planer vorgeschlagen, die Verteilzentrale um einen
neuen Eingangsbereich zu ergänzen. Dieser soll in Form eines Foyers an die
Verteilzentrale angebaut werden und den Zugang zur Sporthalle über den wieder
zu öffnenden ehemaligen und dann auch künftigen Haupteingang ermöglichen. Von
hier aus könnte dann unmittelbar Zugang genommen werden sowohl zum
Tribünenbereich, als auch zu den Stiefelgängen mit den angrenzenden Umkleide-
und Duschbereichen. Die zur Einrichtung im neuen Foyerbereich vorgesehene
behindertengerechte WC-Anlage wertet das Gebäude zusätzlich auf und trägt dem
Gedanken der Barrierefreiheit Rechnung. Insgesamt würde die Sporthalle sowohl
für Nutzer als auch für Besucher deutlich an Zugangs- und Aufenthaltsqualität
gewinnen.
An dieser Stelle ist auf einen weiteren, im Planungsverlauf erkennbar
gewordenen Aspekt aufmerksam zu machen, der dazu führt, dass unabhängig vom
Standort einer neuen Verteilzentrale die Warmwasseraufbereitung für die
Sporthalle vollständig neu herzustellen ist.
5.1.2 Erneuerung der
Warmwasserversorgung in der Sporthalle
Die vorhandene Art der Warmwasseraufbereitung ist, wie sich im Rahmen der
Planung zeigte, nach den geltenden Regeln der Trinkwasserverordnung insbesondere
aufgrund der Möglichkeit von Legionellenbildungen nicht mehr zulässig.
Im Warmwasserversorgungsnetz des Sportzentrums sind in der Vergangenheit
bereits Legionellenprobleme aufgetreten, die im Einzelfall zu beheben waren.
Nach der geltenden Trinkwasserverordnung muss die Wassertemperatur am
Auslass des Trinkwassererwärmers bei min. 60° C liegen. Am Übergabepunkt
Warmwasserspeicher/Rohrleitungsnetz sowie im gesamten Rohrleitungsnetz bis hin
zum Zirkulationsrücklauf muss die dauerhafte Mindesttemperatur 55°C betragen.
In der Folge bedeutet dies, dass die Warmwassertemperatur auch an den
Zapfstellen 55°C betragen wird. Hierdurch entsteht an den Entnahmestellen für
Nutzer potenziell die Gefahr des Verbrühens. Dieser Gefahr ist durch den Einbau
von Verbrühschutzeinrichtungen an jeder einzelnen Zapfstelle vorzubeugen. Die
Armaturen der bestehenden Warmwasserentnahmestellen im Bereich der Duschen sind
für eine entsprechende Nachrüstung nicht geeignet. Bei ihnen handelt es sich um
Drückerarmaturen mit Wandauslass. In der Folge werden komplette
Neuinstallationen erforderlich. Aufgrund der bestehenden Regelungen der
Trinkwasserverordnung sind die Arbeiten unvermeidbar.
5.1.3 Erneuerung der Nahwärme-
und Trinkwasserversorgungsleitung des Sportzentrums
Im Zuge der Planungen zur Errichtung der neuen Verteilzentrale wurden
sinnvollerweise auch die vorhandenen, jeweils über 40 Jahre alten Nahwärme- und
die Trinkwasserleitungen untersucht, die das Sportzentrum heute versorgen.
Beide Leitungen, die in einem Erdkanal zwischen Gesamtschule und Technikkeller
des alten Hallenbades verlaufen waren in jüngerer Vergangenheit bereits Gegenstand von Reparaturen. Die
aufgetretenen Schadensbilder zusammen mit den jetzt vorliegenden
Untersuchungsergebnissen führen insgesamt zu dem Schluss, dass beide Leitungen
innerhalb absehbarer Zeit erneuerungsbedürftig sind und jederzeit mit einem
größeren Schadensfall gerechnet werden muss, der dann den Betrieb des
Sportzentrums für die Dauer mehrerer Wochen zumindest beeinträchtigen,
vielleicht sogar, z. B. im Winter, völlig ausschließen würde. Hier kann die
Empfehlung nur lauten, die Sanierung der Versorgungsleitungen nunmehr unverzüglich
durchzuführen und mit der Errichtung der neuen Verteilzentrale zu verbinden.
Letztlich darf darauf hingewiesen werden, dass sich durch die Errichtung
einer neuen Verteilzentrale die Versorgungswege zu den einzelnen
Nutzungseinheiten reduzieren. Hierdurch wiederum werden sich aufgrund ebenfalls
reduzierter Energieverluste in den Leitungswegen auf Dauer geringere
Energiekosten sowie tendenziell auch weniger Unterhaltungskosten ergeben.
5.1.4 Geplanter zeitlicher
Ablauf
Die notwendigen Arbeiten können ohne größere Beeinträchtigungen für den
Schul- und Vereinssport nur in den Ferienzeiten ausgeführt werden. Parallel zu
Errichtung der neuen Energiezentrale ist daher geplant, die Arbeiten im
Frühjahr vorzubereiten und in den diesjährigen Sommerferien durchzuführen. Die Arbeiten
im Zusammenhang mit der Neuinstallation der Versorgungsleitungen sollen mit
eigenem Personal ausgeführt werden.
Das Gesamtpaket der Arbeiten zur Errichtung der neuen Verteilzentrale,
zur Neuinstallation der Versorgungsleitungen zwischen Gesamtschule und
Verteilzentrale und zur Sanierung der Wasserversorgung der Duschanlagen in der
Sporthalle bedarf einer engen Abstimmung
und Koordination zwischen den internen und externen Baubeteiligten. Zum einen
ist der Bereich des Baufeldes der neuen Verteilzentrale frei zu räumen. Hierauf
abgestimmt sind die neuen Versorgungsleitungen zwischen Schule und
Verteilzentrale zu verlegen. Parallel können die neuen Leitungen im Bereich der
Kriechkeller der Sporthalle verlegt werden. Mit Beginn der Sommerferien sollen
alle alten Versorgungsleitungen außer Betrieb genommen und die in der
Sporthalle vorhandenen Duschen demontiert werden. Eine Nutzung der Turnhalle wäre
dann nicht mehr möglich.
Am Ende der Sommerferien sollen die neuen Duschen installiert und an die
Versorgungsleitungen angeschlossen sein. Der Umschluss sämtlicher Versorgungsleitungen auf die neue Verteilzentrale
muss zwingend ebenfalls zum Ferienende erfolgen. Zu Beginn des Schuljahrs
2015/2016 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
5.1.5 Kostenmäßige
Auswirkungen
Mit den vorangestellten Ausführungen wurden die Notwendigkeit zur
Errichtung einer neuen Energieverteilzentrale sowie die Sinnhaftigkeit zur
Schaffung einer neuen Eingangssituation für die Sporthalle umfassend
dargestellt. Die auf dieses Vorhaben entfallenden Kosten sind dabei nicht als
Teil des durch Ratsbeschluss vorgegebenen Projektbudgets von 7,85 Mio. Euro zu
sehen. Das gesamte bisherige Verfahren
erfolgte unter der Maßgabe, dass für den Hallenbadneubau weder eine eigene
Wärmeaufbereitungsanlage zu planen und zu errichten ist noch eine Trinkwasser-
und/oder Elektrohauptversorgung neu erstellt werden müssen. Die hierfür
ansonsten notwenigen Planungen konnten daher außer Acht gelassen werden. Die
Planungsseite konnte und musste bei ihren Planungen und Kostenberechnungen
vielmehr davon ausgehen, dass sämtliche Versorgungsmedien im Bereich des
Hallenbadneubaus bereitgestellt werden. Hieran hat sich nichts geändert. Dass
nunmehr eine neue Energieverteilzentrale errichtet werden muss ist den oben
bereits dargestellten Umständen geschuldet. Auch wenn die alte Energiezentrale
hätte erhalten werden können, hätten die Kosten für die Wiederinbetriebnahme
zusätzlich zum bereitgestellten Budget für den Hallenbadneubau von der Stadt
getragen werden müssen. Eine Kostenersparnis wäre bei Erhalt der alten Energiezentrale
insgesamt nicht zu erwarten gewesen;
eher das Gegenteil ist der Fall. Alle anderen Kosten für z. B. neue
Leitungsführungen, Anpassung der Turnhalle an die geltenden Bestimmungen der Trinkwasserverordnung
und die Schaffung einer neuen Eingangssituation für die Sporthalle liegen
ohnehin außerhalb des Budgets für den Hallenbadneubau.
5.2 Alternative 2 –
Einrichtung im Gebäudebestand
Zwischenzeitlich hat sich im Rahmen der notwendigen Abstimmungsgespräche
mit dem Stromnetzbetreiber eine Alternative zur Neuerrichtung einer
Energieverteilzentrale ergeben. Diese Alternative eröffnet die Möglichkeit,
eine heute vom Energieversorger betriebene Trafostation, die in einem im städtischen
Eigentum stehenden Anbau im nördlichen Bereich der Sporthalle untergebracht ist,
für städtische Zwecke als Teil einer neuen Verteilzentrale zu nutzen.
Von der heutigen Trafostation aus werden sowohl das Schul- und
Sportzentrum als auch die Straßenbeleuchtung in der Jahnstraße und im Bereich
des Parkplatzes nördlich des Sportzentrums mit Strom versorgt. Der
Netzbetreiber hat nunmehr in Aussicht gestellt, die Trafostation durch einen
Neubau auf dem Gelände des Sportzentrums nordöstlich der Sporthalle zu ersetzen
und die heutige Trafostation vollständig zu räumen. Der frei werdende Raum,
ergänzt um einen weiteren Lagerraum in
der Sporthalle, bietet ausreichend Fläche für die Installation
sämtlicher für die Versorgung der betreffenden Nutzungseinheiten notwendigen
Bauteile für die Strom-, Wärme- und Trinkwasserversorgung. Während die
Trinkwasser- und Wärmeverteilung unmittelbar in der heutigen Trafostation
untergebracht werden könnten, wäre die Elektroverteilung im vorgenannten
Lagerraum in der Sporthalle zu installieren.
5.2.1 Notwendige Abstimmungen
zwischen den Planungsbeteiligten
Die Alternative wurde mit der Planungsseite abgestimmt. Im Ergebnis ist
sie technisch umsetzbar. Neben der technischen Machbarkeit ist insbesondere
auch die zeitliche Kompatibilität der städtischen Bauvorhaben mit den baulichen
Maßnahmen des Netzbetreibers von ausschlaggebender Bedeutung. Nur wenn sichergestellt ist, dass nach dem
Schuljahresende 2014/2015 (26.06.2015) auf städtischer Seite unverzüglich mit
den Installationsarbeiten in den Räumlichkeiten der heutigen Trafostation
begonnen werden kann, kann gleichfalls sichergestellt werden, dass die
Sporthalle nach dem Ende der diesjährigen Sommerferien wieder betriebsbereit
ist.
Davon ausgehend, dass die notwendigen Abstimmungen kurzfristig erfolgen
können, sieht der Netzbetreiber die Einhaltung des Termins 26.06.2015 als
realistisch an. Die noch vorzunehmenden Abstimmungen werden derzeit getroffen.
Die Verwaltung ist zuversichtlich, die ihrerseits notwendigen Vorbereitungen
bis zur Sitzung abschließend erledigt zu haben. Einer termingerechten Verlegung
und Räumung der Trafostation dürfte dann
nichts mehr im Wege stehen.
5.2.2 Kostenmäßige
Auswirkungen
Die dargestellte Alternative würde bei Umsetzung deutlich weniger Kosten
verursachen, da die Arbeiten zur Errichtung einer neuen Gebäudehülle nahezu
vollständig entfallen würden. Dafür würden zwar im Bestand einige Arbeiten anfallen
und es würde im geringen Maße zu Massenänderungen im Bereich der
Versorgungsleitungen usw. kommen. Die hier ggf. entstehenden Mehrkosten würden jedoch
bei weitem nicht in der Größenordnung der möglichen Kosteneinsparung liegen. Da
sich die nun aufgezeigte Alternative erst kurzfristig vor Zustellung der
Sitzungseinladung als tatsächlich machbar herausgestellt hat, können hier
leider noch keine verbindlichen Zahlen genannt werden. Hierzu muss der
Planungsseite zunächst Gelegenheit gegeben werden, die Alternativplanung
konkret zu entwickeln und mit Kosten zu hinterlegen. Bis zur Sitzung werden die
Kosten auch für die Alternative konkret
ermittelt sein und dann erläutert werden.
5.3 Finanzierbarkeit der
Planungsalternativen
Nach momentan für die Alternative 1 vorliegenden Berechnungen (Kostenberechnung
vom 10.02.2015) ist für das Gesamtbauwerk (Verteilzentrale und Eingangsfoyer)
mit Kosten in Höhe von 573.329,88 Euro brutto zu rechnen. Dabei können die Kostenanteile
der Verteilzentrale nach Abstimmung mit der Kämmerei und dem Steuerberater als
Teil des BGA Hallenbad als Nettokosten ausgewiesen werden. Ob sich diese
Sichtweise im Rahmen späterer Umsatzsteuerprüfungen voll umfänglich bestätigt,
bleibt abzuwarten.
Unabhängig davon, welche Alternative für eine Verteilzentrale letztlich
zur Ausführung gelangt, ist es nicht unabdingbar notwendig, auch den
Eingangsbereich zur Sporthalle neu zu gestalten. Wie oben aber bereits
dargestellt, ist die heutige Situation, trotz sicherheitstechnischer
Unbedenklichkeit dennoch ein bauliches Provisorium. Um aber die Kosten für
diesen Bereich im Griff zu halten, könnte die Realisierung eines neunen
Eingangsbereiches optional zu einem späteren Zeitpunkt ins Auge gefasst werden.
Sollte diese Alternative zur Ausführung gelangen, würde die dann nicht mit
einem Eingangsbereich angebaute Wandfläche der Sporthalle ebenfalls von einer
Innen- zur Außenwand werden und wäre zusätzlich zur ohnehin zu schützenden
neuen Außenwandfläche gegen Witterungseinflüsse zu sichern.
Auch hier werden in der Sitzung von Planerseite weitere Auskünfte
hinsichtlich einer momentanen Kosteneinsparung gegeben.
Die je nach Alternative entstehenden Ausgaben für die Errichtung der
Verteilzentrale und die Ausgaben für den Foyerneubau können im laufenden
Haushaltsjahr aus den für das Projekt Neubau Hallenbad bereitgestellten Mitteln
bestritten werden. Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2016 ist die Anpassung der
Ansätze vorzunehmen. Um die Haushaltslage allgemein nicht zu verschlechtern,
sind andere Investitionsmaßnahmen dann ggf. zu verschieben/zu streichen.
6. Gesamtkostensituation des
Neubauprojekts Hallenbad
Neben dieser, außerhalb des Projektes Neubau Hallenbad anstehenden
Baumaßnahme, sind innerhalb des Projektes, wie oben bereits geschildert, sowohl
der Abbruch der Brandruine als auch der Neubau des Vereinsheims zu realisieren.
Nach den bisherigen Berechnungen wird das vorgegebene Budget von 7,65
Mio. Euro für den Abbruch des Altbestandes und den Neubau des Hallenbades
eingehalten. Eine aktuelle Kostenberechnung wird in der Sitzung vorgestellt und
erläutert.
Für das Vereinsheim liegt eine Kostenberechnung vom 13.01.2015 vor.
Diese weist Bruttokosten von 421.786,31 Euro zuzüglich Eigenleistungen der
Vereine in Höhe von 174.220,07 Euro aus. Für das Vereinsheim sind somit Kosten
von 546.006,38 Euro brutto veranschlagt.
Insgesamt kann momentan davon ausgegangen werden, dass mit dem per Ratsbeschluss vom 07.05.2014
vorgegeben Budget von 7,85 Mio. Euro die Neubaukosten einschließlich der
Abbruchkosten vollständig gedeckt sind und dass der städtische Kostenanteil von
200 Tsd. Euro für die Errichtung des Vereinsheims bereitgestellt werden kann.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die bisherigen
Beratungen bis hin zur Beschlussfassung zur Höhe des Projektbudgets sämtlich
auf Grundlage der Machbarkeitsstudie der Fa. Altenburg und den
Kostenberechnungen der Fa. Constrata erfolgt sind. Die Kostenansätze sind der
Vollständigkeit halber nachfolgend noch einmal dargestellt:
-
Grundkonzept
7,20
Mio. €
(Schwimmerbecken mit 4 Bahnen,
Multifunktionsbecken, Planschbecken)
-
5. Bahn 0,25
– 0,35 Mio. €
-
Sprunganlage 0,50
Mio. €
-
Mehrzweckraum 0,15
– 0,20 Mio. €
Die Zahlen der Machbarkeitsstudie weisen für den Neubau des Hallenbades
in der seinerzeit beschlossenen Form Kosten von 7,95 bis 8,10 Mio. Euro ohne
Abbruchkosten aus. So betrachtet, ist
die jetzt vorliegende Kostenberechnung und die ihr zugrunde liegende Planung
als realistisch und zudem günstig anzusehen. Die in der Machbarkeitsstudie
ausgewiesenen Kosten für einen Mehrzweckraum spiegeln sich im städtischen
Kostenanteil für ein freistehendes Vereinsheim.
6.1 Weitere Kostenkontrolle
Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung ist vorgesehen, in einem ersten
Ausschreibungspaket ca. 60 Prozent (Rohbauarbeiten, Metallbauarbeiten,
Dachdecker, TGA) des gesamten Bauvolumens zu vergeben und so eine große Kostensicherheit
zu erlangen. Sofern die Vergabe der betreffenden Gewerke zu Mehrkosten gegenüber
der Kostenberechnung führen sollte, was nicht sehr wahrscheinlich aber möglich
ist, müsste dann im Zuge der weiteren, vorrangig im Bereich der Ausbaugewerke
angesiedelten Vergaben z. B. über die Qualitäten nachgesteuert werden.
Soweit im Rahmen der weiteren Umsetzung der Maßnahme der städtische
Kostenanteil von 200 Tsd. € für ein freistehendes Vereinsheim bereitsteht,
bleibt es aber fraglich, ob die Bauchemer Ortsvereine dazu in der Lage sein
werden, neben den bereits als Vereinsleistung ausgewiesenen rund 175 Tsd. € ihrerseits
einen weiteren Kostenanteil von ca. 171 Tsd. € aufzubringen.
Insgesamt muss die Finanzierung eines freistehenden Vereinsheims im
Rahmen des vorgegebenen Budgets momentan als nicht gesichert angesehen werden.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der 5. Projektteamsitzung Neubau
Hallenbad die weitere Planungsarbeit in Sachen Vereinsheim zunächst
zurückgestellt und von einer politischen Entscheidung abhängig gemacht.
6.2 Mögliche Umsetzungsalternativen
zum Bau eines Vereinsheims
Neben der sicherlich nicht vertretbaren Alternative den Bau eines
Vereinsheims vollständig aufzugeben, bestehen die nachfolgend aufgeführten
weiteren Umsetzungsalternativen:
1.
Der
Entwurf des Planungsbüros Blass wird in städtischer Zuständigkeit umgesetzt und
a.
durch
die Stadt voll finanziert.
b.
anteilig
unter Hinzurechnung eines Vereinszuschusses durch die Stadt finanziert.
2.
Der
Entwurf des Planungsbüros Blass wird in Zuständigkeit der Ortsvereine umgesetzt
und
a.
durch
die Ortsvereine voll finanziert.
b.
anteilig
unter Hinzurechnung eines städtischen Zuschusses durch die Ortsvereine
finanziert.
3.
Der
vorliegende Entwurf wird dahingehend geändert, als das Vereinsheim angebaut an
das Hallenbad errichtet wird.
4.
Es wird
ein eigener, durch die Stadt zu erstellender Entwurf umgesetzt.
Die beiden Varianten der Vollfinanzierung durch Stadt oder Ortsvereine
scheiden aus Sicht der Verwaltung aus.
Eine Anteilsfinanzierung durch die eine oder andere Seite führt im
Gegenzug entweder für die Stadt oder die Ortsvereine zu einem nur bedingt
kalkulierbaren Kostenrisiko.
Die Errichtung eines an das Hallenbad angebauten Vereinsheims führt
nicht zu einer Kostenersparnis, die eine Finanzierung und in der Folge die Umsetzung
der Maßnahme als realistisch erscheinen lassen.
Die Aufgabe der bisherigen Planung des Büros Blass und in der Folge die
Planung und Umsetzung eines städtischen Entwurfs wird insgesamt zu keiner
wesentlichen Kostenreduzierung führen. Zudem könnte unter Umständen das
Erscheinungsbild des in den Planungen des Büros Blass auf einander abgestimmten
Gesamtensembles verloren gehen. Hinzu kommt, dass durch zwei separate Maßnahmen
in der Tendenz mögliche Synergieeffekte einer gemeinsamen Planung und Umsetzung
verloren gehen.
VII. Fazit
Vor dem Hintergrund der momentanen Kostenberechnungen ist keine Lösung
für die Errichtung eines freistehenden Vereinsheims ersichtlich. Um die
Planungen auf gesicherter Basis weiter betreiben zu können, bittet die
Verwaltung darum das Thema zu diskutieren und eine politische Entscheidung über
das weitere Vorgehen herbeizuführen.
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sollte berücksichtigt werden, dass
der vorliegende Entwurf für den eigentlichen Hallenbadneubau voll umfänglich
die politische Beschlusslage vom 07.05.2014 widerspiegelt. Insofern umfasst die
vorliegende Planung die von allen Seiten favorisierten Merkmale des zukünftigen
Hallenbades der Stadt Geilenkirchen. Der Entwurf ist geprägt durch
Funktionalität, Zukunftsorientierung (Reha- und Prophylaxesport), Barrierefreiheit
und berücksichtigt in besonderem Maße die spezifischen Belangen der Stadt
Geilenkirchen als Schulstadt und Stadt mit lebendigen Schwimmsportvereinen
sowie einer ausgeprägten Freizeit- und Familienschwimmerklientel.
Vor dem aufgezeigten Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, über die
einzelnen Bauwerke innerhalb des Gesamtprojektes gesondert zu entscheiden.
IX.
Finanzierung:
Die Gesamtkosten können im laufenden Haushaltsjahr aus den für das Projekt Neubau
Hallenbad beim Untersachkonto 57000.95030 bereitgestellten Mitteln und im Jahr
2016 aus den bisher eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen bestritten
werden. Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2016 ist die Anpassung der Ansätze
vorzunehmen. Um die Haushaltslage allgemein nicht zu verschlechtern, sind
andere Investitionsmaßnahmen dann ggf. zu verschieben/zu streichen.