Betreff
Bebauungsplan Nr. 35, 2. Änderung der Stadt Geilenkirchen - Alte Post
- Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungsnahmen
- Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
1546/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.


 

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.02.2019 (Vorlage 1459/2019) den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Geilenkirchen in Form seiner 2. Änderung – „Alte Post“ zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Dieser Verfahrensschritt wurde zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind im beigefügten Abwägungsvorschlag zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Zunächst hatte der Investor bei der Stadtverwaltung angekündigt, den Planentwurf zu überarbeiten. Aus diesem Grunde hatte man die Angelegenheit in der letzten Ausschusssitzung am 09.05.2019 von der Tagesordnung abgesetzt.

Zwischenzeitlich hat sich der Investor dazu entschlossen, die ursprüngliche Planung im Wesentlichen beizubehalten. Die Änderungen werden in der Ausschusssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.

 

Damit kann der Entwurf nun zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.

 

Eine Ausfertigung der gesamten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wurde den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt und zusätzlich in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Einladung in gedruckter Form sind lediglich die Planurkunde, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und die Abwägung beigefügt.


Anlagen:

 

1.    Planurkunde Offenlage

2.    Textliche Festsetzungen Offenlage

3.    Begründung Offenlage

4.    Abwägungsvorschlag