Betreff
Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche in südwestlicher Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid, südwestlich der Sittarder Straße (B 56 alt) und östlich der Umgehungsstraße (B 56/B 221)
- Beratung über die während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 eingegangenen Anregungen
- Verabschiedung des geänderten Bebauungsplanentwurfes zur nochmaligen Offenlage und nochmaligen Trägerbeteiligung
Vorlage
701/2012
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen abgewogen. Der Bebauungsplanentwurf wird zur nochmaligen Offenlage und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verabschiedet.


Sachverhalt:

Am 20.07.2012 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage verabschiedet. Diese wurde im August 2011 durchgeführt.

 

Zwischenzeitlich wurde an der Sittarder Straße/Einmündung zur Gutenbergstraße ein Kreisverkehr errichtet. Dies erfordert eine Änderung bzw. Anpassung des Bebauungsplanes bezüglich der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen und der überbaubaren Flächen.

 

Zudem wurde in Abstimmung mit der Forstbehörde im Bereich der großen Ausgleichsfläche im südlichen Bebauungsplanbereich eine Fläche von ca. 0,6 ha als „Wald“ festgesetzt als Ausgleich für den im Bereich der ehemaligen Kreisbahntrasse wegfallenden Wald (ca. 0,1 ha entfallend).  Der dort verbleibende Wald wird auf Wunsch der Forstbehörde ebenfalls im Bebauungsplan als „Wald“ festgesetzt (vorher: „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege …“).

 

Der Bebauungsplan ist aufgrund der Änderungen nochmals offen zu legen.