BebauungsplanNr. 35, 2. Änderung der Stadt Geilenkirchen Geltungsbereich: Zentrale Innenstadt von Geilenkirchen zwischen Theodor-Heuss-Ring im Westen, Konrad-Adenauer-Str. im Norden und Bahnhofstr. im Südosten (ehemalige Hauptpost) Fassung des Aufste